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Geschrieben von FLVW Kreis 13
Zurück auf den Platz – der aktualisierte Leitfaden des DFB für den Amateurfußball und seine Vereine ist veröffentlicht. Welche Altersklassen dürfen aktuell in welcher Form trainieren? Welche Anforderungen müssen Hygienekonzepte erfüllen? Und wie sieht die Perspektive für Amateurvereine in den kommenden Wochen und Monaten aus?
Der Ball kann allmählich wieder rollen. Je nach Bundesland und daher auch Landesverband gibt es allerdings teils unterschiedliche Regelungen. Bitte informieren Sie sich beim Fußball- und Leichtatheltik-Verband Wesrfalen (FLVW) sowie natürlich den zuständigen Behörden, was die vor Ort gültigen Bestimmungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Inzidenzwerte zulassen, bevor Hygienekonzepte fertiggestellt und Trainingseinheiten geplant werden.
Tipps zu Hygienekonzepten und der Organisation des Trainingsbetriebs
Was sollten Amateurvereine bei den Hygienekonzepten vor Ort beachten? Wie lässt sich der Trainingsbetrieb unter den aktuellen Bedingungen bestmöglich gestalten? Der Leitfaden "Zurück auf den Platz" fasst die wichtigsten Informationen zusammen. Enthalten sind darin unter anderem ein Muster-Hygienekonzept, die Aufteilung des Sportplatzes in Zonen, wichtige Aspekte im Falle einer Rückkehr in den Spielbetrieb sowie ein eigenes Kapitel zum Kinderfußball. "Zurück auf den Platz" soll Ratgeber, Orientierung und Hilfestellung sein.
Hier geht's zum Leitfaden "Zurück auf den Platz".
Der Stufenplan für den Amateurfußball
Über oder unter 50? Wie wirken sich unterschiedliche Inzidenzwerte auf den Trainingsbetrieb aus? Wann ist nur Einzel-, wann ist grundsätzlich ein Gruppentraining möglich? Wann gelten Kontaktbeschränkungen im Training? Die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz sind kompliziert.
Hier geht's zur den Antworten auf häufig gestellten Fragen zur Saisonfortsetzung und zur Coronaschutzverordnung
Tipps fürs Training unter Corona-Bedingungen
Je nach Bundesland gelten teils sehr unterschiedliche Bestimmungen für den Amateurfußball. Auf DFB.de finden Sie Anregungen fürs Einzel- und Gruppentraining – mit ohne und Kontakt.
Hier geht's zu den Trainingstipps.
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Geschrieben von FLVW Kreis 13 KJA
Seit Montag dürfen Kinder- und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren unter bestimmten Bedingungen wieder zusammen im Fußballverein trainieren. Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) bietet deshalb Online-Seminare passend zum Re-Start an. Interessierte Kinder- und Jugendtrainerinnen und -trainer sowie Betreuerinnen und Betreuer können sich ab sofort für die virtuellen Schulungen am Sonntag (14. März) anmelden.
Inhaltlich gibt Referent Maik Weßels Tipps und Anregungen zur Trainingsgestaltung mit Kinder- (U5-U11) und Jugendmannschaften (U12-U14, aber auch für höhere Altersklassen im Individual- und Kleingruppentraining). Die Web-Lehrgänge starten am Sonntag um 17:30 Uhr (Re-Start Kinder-Training) und 19 Uhr (Re-Start Jugendtraining).
Die Anmeldung erfolgt im FLVW-Veranstaltungskalender auf dfbnet.org. Sollten beide Seminare schnell ausgebucht sein, wird der FLVW dort kurzfristig weitere Seminare für Dienstag, 16. März und Donnerstag, 18. März freischalten. Für die Teilnahme werden zwei Lerneinheiten für die Verlängerung der Trainer-C-Lizenz anerkannt.
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Geschrieben von FLVW Kreis 13
Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben bei ihrer Videokonferenz am Mittwoch, 3. März 2021, eine schrittweise Lockerung des Lockdowns in der Covid-19-Pandemie verkündet. Unter anderem ist eine Öffnung für den Sport, abhängig von der aktuellen Infektionslage, angedacht.
Das Land NRW hat die Vorgaben der Bund-Länder-Konferenz vom 3. März in Form der Neufassung der CoronaSchVO vom 05.03. umgesetzt. Für den Freiluftsport bedeutet das ab dem 8. März 2021:
- Einzelsportler, 2 Personen (auch aus zwei unterschiedlichen Haushalten), beliebig viele Personen eines Hausstandes oder maximal 5 Personen aus 2 verschiedenen Hausständen dürfen ohne Abstand Sport treiben.
- Das Training eines Einzelsportlers/ einer Einzelsportlerin durch eine*n Trainer*in/ Übungsleiter*in (z.B. Torwart-Training oder leichtathletisches Einzeltraining) ist möglich.
- Bis zu 20 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren dürfen als Gruppe gemeinsam Sport treiben. Diese Gruppe darf zusätzlich von max. 2 Übungsleiter*innen/ Trainer*innen/ Aufsichtspersonen betreut werden.
- Zwischen diesen Personen/Gruppen, die gleichzeitig auf einer Sportanlage Sport treiben, ist zwingend dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
- Der Profisport bzw. das Training von Kaderathleten bleibt unverändert. Lediglich das Training von verbandszertifizierten NLZs wird auf die Altersklassen U15 bis U19 beschränkt.
Die Verantwortung für die Regeleinhaltung liegt beim Verein (auf vereinseigenen Anlagen) bzw. bei der Kommune (auf kommunalen Anlagen). Die Rückverfolgbarkeit ist in §4a nicht zwingend für den Sport vorgeschrieben. Sollte ein Kindertraining jedoch stattfinden, so empfehlen wir dringend die Nutzung der https://www.flvw.de/news/detail/flvw-checkin-app-bereits-700-vereine-machen-mit/. Klicken oder tippen Sie, wenn Sie diesem Link Vertrauen.">FLVW-CheckIn App oder anderweitiger datenschutzkonformer Dokumentation.
Zuständig für die Öffnung der Sportanlagen und schlußendlich für die Erlaubnis sind die zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden (§17). Die beim Re-Start 2020 erprobten Hygienekonzepte der Vereine sollten hierbei notwenige Hilfestellung und Orientierung geben.
FLVW-Hinweise zu verantwortungsvollem Verhalten und Probetrainings
Der FLVW weist zusammen mit dem Landessportbund NRW daraufhin, dass weiterhin größte Vorsicht bei der Ausübung der sportlichen Betätigung geboten ist. Eine falsche Ausnutzung und Umsetzung könnte sich schädlich auf den weiteren Öffnungsprozess für den Sport auswirken. Verantwortungsbewusstsein und Disziplin sind wichtige Faktoren, um den weiteren Öffnungsprozess als zuverlässiger Partner sportpolitisch nicht zu gefährden. Daher ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch kontraproduktiv, für Probetraining zu werben und durchzuführen (im Rahmen rechtlicher Möglichkeiten).
Es ist daher auch eine moralische Verpflichtung innerhalb der Vereinslandschaft, im Zuge dieser ersten Öffnungsschritte und der Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes auf Probetrainings zu verzichten.
Verbands-Fußball- und Verbands-Jugend-Ausschuss weisen deshalb darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Situation (Infektionsgeschehen, Gesundheitsschutz, unterschiedliche Rahmenbedingungen auf Grundlage der Coronaschutzverordnung des Landes NRW und weiterer regionaler/örtlicher Vorgaben) vorerst bis 30.04.2021 die Teilnahme von Spielern/innen am Probetraining zu unterlassen ist. Die Vereine werden angehalten, weder Einladungen zum Probetraining auszusprechen, noch Trainingsfreigaben zu erteilen.
An die Eltern wird ausdrücklich appelliert, verantwortungsbewusst mit der Situation umzugehen. Die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes im eigenen Verein für alle Kinder und Jugendlichen hat Priorität.
Die Coronaschutzverordnung gilt ab dem 08.03. und bis zum 28.03.2021. Am 22.03. prüft die Landesregierung, ob weitere Öffnungen im Sinne des 5-Punkte-Plans der Bundesregierung möglich sind. Dies würde auch den Erwachsenensport betreffen.
Weitere Informationen finden Sie auf der https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/neue-coronaschutzverordnung-mit-leichten-lockerungen. Klicken oder tippen Sie, wenn Sie diesem Link Vertrauen.">Homepage des Landessportbundes NRW.
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Geschrieben von FLVW Kreis 13
Fußball-Trainerinnen und -Trainer brauchen auch in der aktuellen Situation nicht auf die Verlängerung ihrer B- und C-Lizenz verzichten. Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) bietet hierzu Online-Fortbildungen an, die bequem von zuhause aus absolviert werden können. Für das erste Modul (ab 2. März) stehen noch Restplätze zur Verfügung.
Kinderfußball, Mannschaftsführung, Umschaltspiel, Athletik – das sind nur einige der Themen, die den Lizenzinhaberinnen und -inhabern in der Zeit vom 2. bis 24. März angeboten werden. Die einzelnen Videoschulungen stehen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern als Aufzeichnung zur Verfügung, sodass die Aufgaben auch terminunabhängig virtuell bis zum Fortbildungsende am 6. April erledigt werden können.
Sobald die Online-Aufgaben absolviert sind, sind die Lerneinheiten erreicht und die Lizenz wird um weitere drei Jahre verlängert. Alle Informationen und Anmeldungen finden Sie FLVW-Veranstaltungskalender auf dfbnet.org:
» Infos und Anmeldung zum Fortbildungsmodul 1 (02.03. – 06.04.)
» Alle Fortbildungen der Trainer-B-Lizenz in der Übersicht (auch Online-Fortbildung im November)
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Geschrieben von FLVW Kreis 13
Nach der erfolgreichen Premiere der Basisqualifizierung „Jugendleiter/in“ startet am 29. März die nächste Pilotveranstaltung, dieses Mal für die Zielgruppe „Vorsitzende/r“. Das Anmeldefenster öffnet an diesem Sonntag (28.02.).
Ziel des Kurses ist es, aktuelle und zukünftige Vereinsvorsitzende in ihrer täglichen Arbeit für die Vereine im Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) zu unterstützen und in den Austausch mit anderen zu bringen. Außerdem kann mit der erfolgreichen Absolvierung ein Baustein zum Erwerb der Vereinsmanager-C-Lizenz gelegt werden.
Der Lehrgang ist kostenlos, komplett online aufgebaut und beinhaltet u.a. die Themen Gewinnung und Führen von Ehrenamtlichen, Vereinsrecht, Finanzen und Öffentlichkeitsarbeit. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten dabei zu jedem Bereich Informationen, z.B. in Videos, die im Praxisteil auf die individuelle Vereinssituation übertragen werden.
Zum Kennenlernen der Qualifizierungsteilnehmerinnen und -teilnehmer startet das Online-Seminar am 29. März mit einer Videokonferenz, um mögliche Fragen und einige organisatorische Aspekte zu klären. Der Abschluss wird am 11. Juli sein.
Die Anmeldung ist ab Sonntag, 28. Februar im FLVW-Veranstaltungskalender auf dfbnet.org möglich.
Für Fragen stehen Stephanie Herkrath (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und Raffael Diers (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zur Verfügung.
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Geschrieben von FLVW Kreis 13
In der vergangenen Woche hat der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) die Beitragsrechnung an seine Mitgliedsvereine gestellt. In einem offenen Brief, der den Vereinen am Montagabend zugegangen ist, bittet Gundolf Walaschewski die Clubs um Entschuldigung für die Art und Weise der Rechnungsstellung.
Liebe Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter,
Sie haben vor wenigen Tagen Post vom FLVW bekommen, Inhalt: die Beitragsrechnung 2021 für Ihren Verein. Was in normalen Jahren ein durchaus üblicher und erwartbarer Vorgang ist, hat in der Zeit der Corona-Pandemie eine besondere Brisanz. Dass der FLVW nicht vorab in einem gesonderten Schreiben auf den Einzug der Mitgliedsbeiträge und die Alternativen in der Bezahlungsweise hingewiesen hat, ist ein Kommunikationsversagen, für das ich mich ausdrücklich bei Ihnen entschuldigen möchte. Wir haben uns in den vergangenen Monaten immer um eine durchgehende, berichtende und erklärende Kommunikation mit Ihnen bemüht. Insofern entspricht der vorbereitungslose Versand der Beitragsrechnungen nicht dem Standard, den wir selbst gesetzt haben und um dessen Einhaltung wir uns bemühen. Ich kann Ihre daraus resultierende Verärgerung verstehen, und ich bedauere aufrichtig unser nicht sehr sensibles Vorgehen.
Darauf, dass Vereine ihre Mitglieder nicht einfach beitragsfrei stellen können, auch nicht in Zeiten coronabedingter finanzieller Belastungen, hat das Bundesfinanzministerium schon im letzten Jahr hingewiesen, weil die Mitgliedschaft in einem Verein und damit auch der Mitgliedsbeitrag nicht an die Erbringung konkreter Leistungen geknüpft ist, sondern „nur“ an die Tatsache der Mitgliedschaft. Deshalb sind Mitgliedsbeiträge auch nicht mit Spielabgaben zu vergleichen, auf die wir natürlich verzichten, wenn kein Spielbetrieb stattfindet. Ich nehme an, dass Sie Ihren Mitgliedern gegenüber ähnlich argumentiert haben oder argumentieren werden. Das Erlassen von Mitgliedsbeiträgen könnte zudem die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährden.
Wir haben aber Ihre Kritik zum Anlass genommen, den Beitrag erst im April einzuziehen. Und sollte der Einzug des kompletten Mitgliedsbeitrages dennoch die Liquidität Ihres Vereins gefährden, bieten wir Ihnen gerne eine Stundung des Beitrages oder aber Ratenzahlung an. Hierfür wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Andrea Waschke unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Auch wenn es im konkreten Fall vielleicht nicht so ausgesehen hat: Wir wissen um die schwierigen Bedingungen, unter denen Sie vor allem gegenwärtig Ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten vollbringen müssen, und ich bin voll Hochachtung für das, was Sie leisten und danke Ihnen ausdrücklich dafür. Dass wir mit unserem Vorgehen Ihre Motivation angegriffen haben könnten, tut mir außerordentlich leid, und ich versichere Ihnen, dass wir uns zukünftig um einen noch sensibleren Umgang mit Ihnen bemühen werden.
In der Hoffnung auf Ihre Nachsicht und Ihr Verständnis verbleibe ich mit herzlichen Grüßen
gez. Gundolf Walaschewski
Präsident
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Geschrieben von FLVW Kreis 13
Der demographische Wandel macht vor allem den Amateurvereinen im ländlichen Raum zu schaffen. Viele Mannschaften haben Schwierigkeiten, eine Startelf zu füllen. Hier kann die Bildung einer Spielgemeinschaft (SG) helfen. Sie ist eine Kooperation örtlich nah beieinander liegender Vereine, die gemeinsam für eine Saison am Spielbetrieb teilnehmen. Welche Bedingungen für die Bildung erforderlich sind, erfahren Sie hier.
Der Antrag, den die beteiligten Vereine unter Nennung eines Verantwortlichen stellen, muss vom jeweiligen Kreisvorstand genehmigt werden. Dabei ist zu beachten, dass der Antrag nur auf Kreisebene gestellt werden kann und keiner der Vereine mit einer Mannschaft der entsprechenden Altersklasse am überkreislichen Spielbetrieb teilnehmen darf. Die beantragte Spielgemeinschaft ist – mit Gültigkeit ab dem 1.7. – auf ein Jahr begrenzt und wird, wenn kein neuer Antrag oder Verlängerungsantrag gestellt wurde, zum 30.6. des Folgejahres aufgelöst.
Die Mannschaften einer Spielgemeinschaft sind bis zur vierten Spielklasse der Damen, beziehungsweise der sechsten Spielklasse der Herren aufstiegsberechtigt. Voraussetzung für den Aufstieg ist, dass die Spielgemeinschaft bereits seit drei Jahren besteht und am Spielbetrieb teilgenommen hat. (Text: flvw.de)
Weitere Details und Informationen zur Gründung und Durchführung einer Spielgemeinschaft finden Sie im Downloadbereich (Senioren - Formulare Kreis) bzw. angehängt.
Zum 01.07.2021 gibt es Anpassungen an den Bestimmungen zur Bildung einer Spielgemeinschaft. Bitte diese beachten.
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Geschrieben von FLVW Kreis 13
Werte Sportfreunde,
auch nach dem zu frühen Tod unserer Kreisgeschäftsführerin Christiane Helmecke muss die Arbeit für den Fußball im Kreis Hagen/Ennepe-Ruhr weitergehen. Gerade in der schwierigen Phase mit der ungewissen Fortführung des Spielbetriebs kann und darf die Arbeit nicht liegen bleiben. Im schriftlichen Umlaufverfahren hat der Kreisvorstand eine interne Lösung beschlossen. Kommissarisch übernimmt der Staffelleiter der Kreisliga C1, Marcel Rettke, den Posten des Kreisgeschäftsführers. Ab sofort sind alle Angelegenheiten mit ihm zu besprechen.
Über die Nachfolgeregelungen bezüglich der Staffelleitungen der Kreisliga A2 und der Alten Herren wird zum späteren Zeitpunkt entschieden und informiert.
Ebenfalls konnte, nach dem Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen von Hans-Peter Vieth, der Posten des Ehrenamts- & Inklusionsbeauftragten kommissarisch neu besetzt werden. Der Kreis Hagen begrüßt Udo Lindenbach neu in seinen Reihen.
Wir wünschen Marcel und Udo viel Spaß & Erfolg, sowie gutes Gelingen bei ihren neuen Aufgaben.
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Geschrieben von Matthias Bock
Der Fußball-Spielbetrieb in den Amateur- und Jugendklassen des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) wird frühestens am 1. April wieder starten. Darauf einigten sich die spielleitenden Stellen des Verbandes und der Kreise in dieser Woche. Grundlage für die Entscheidung ist die aktuelle Verfügungslage sowie ein angemessener Zeitraum zur Vorbereitung der Mannschaften.
Bis mindestens zum 14. Februar sind laut der aktuellen Coronaschutzverordnung weder Trainings- noch Spielbetrieb zulässig. Darüber hinaus rechnen die Verbands- und Kreisfunktionäre nicht damit, dass bereits im März wieder Fußball im Wettkampfbetrieb möglich ist. „Bestenfalls erfolgt dann eine stufenweise Rückkehr auf die Plätze, der zumindest den Trainingsbetrieb ermöglicht“, hofft Manfred Schnieders auf Lockerungen für den Sport im Frühjahr. Eine Garantie für den vorgelegten Zeitplan gäbe es allerdings nicht, räumt der Vizepräsident Amateurfußball ein.
„Wir können weiterhin nur ‚auf Sicht fahren‘ und müssen darauf hoffen, dass die Inzidenzwerte sinken und Lockerungen für den Breitensport beschlossen werden“, ergänzt Reinhold Spohn, der dem Verbands-Fußball-Ausschuss (VFA) vorsitzt.
Keine Turniere und ähnliche Sportveranstaltungen
Auch der Verbands-Jugend-Ausschuss (VJA) hält einen früheren Re-Start-Termin für ausgeschlossen und setzt alle Meisterschafts- und Pokalspiele bis mindestens zum 31. März ab. Darüber hinaus einigten sich der Verband und die 29 FLVW-Kreise, bis mindestens zum 30. Juni keine Turniere oder ähnliche Sportveranstaltungen zu genehmigen. „Seit März 2020 lässt die Coronaschutzverordnung derartige Veranstaltungen mit vielen Menschen nicht zu – trotz zwischenzeitlicher Lockerungen. Auch in diesem Jahr werden wir leider auf Pfingstturniere oder ähnliches verzichten müssen“, bedauert Holger Bellinghoff (Vizepräsident Jugend).
In den kommenden Wochen werden der FLVW und die Kreise den Kontakt zu den Vereinen per Videokonferenz intensivieren. Zudem wird es verschiedene virtuelle Dialog-Formate geben, bei denen Vereine und Verband in den Austausch treten können.
Bis dahin hat der FLVW die Antworten auf die wichtigsten Fragen (FAQ) zur aktuellen Saison zusammengestellt:
Kann der FLVW die Saison 2020/21 nicht einfach abbrechen?
Nein. Eine der satzungsgemäßen Hauptaufgaben des FLVW ist es, den Spielbetrieb anzubieten. Würde der FLVW bereits jetzt die Saison abbrechen, obwohl der Wettkampfbetrieb zum Beispiel im Frühjahr wieder möglich ist, wäre der Verband rechtlich angreifbar. Zudem würde der FLVW den Mannschaften, die Aussicht auf einen Aufstieg haben, diese Chance verwehren.
Ist es realistisch, in allen Spielklassen mindestens 50 Prozent der Spiele zu absolvieren, um eine Wertung in der jeweiligen Staffel zu erzielen?
Nach aktuellem Stand: Ja. Voraussetzung ist, dass der Wettkampfbetrieb im Frühjahr wieder aufgenommen werden kann. Bis zum 30. Juni können Meisterschaftsspiele absolviert werden, dann endet die Saison.
Was ist mit dem Krombacher Westfalenpokal und den Kreispokal-Wettbewerben?
Die Pokalwettbewerbe auf Kreis- und Verbandsebene sollen nach Möglichkeit regulär abgeschlossen werden. Wie die entsprechenden Runden terminiert werden, hängt vom Zeitpunkt des Re-Starts ab.
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Geschrieben von FLVW Kreis 13
Das Fußballjahr 2021 beginnt mit einer traurigen Nachricht. Der Fußballkreis 13 Hagen/Ennepe-Ruhr trauert um seine wohlgeschätzte Sportfreundin Christiane Helmecke.
Christiane war eine zuverlässige, akribische und engagierte Freundin des Fußballs. Insbesondere ihr Einsatz für den Altherren-Fußball erst im EN-Raum und später auch in Hagen wird allen in Erinnerung bleiben. Auch ihr jahrelanger Einsatz als Staffelleiterin im EN-Raum und als Kreisgeschäftsführerin wird immer in Erinnerung bleiben.
Christiane setzte mit ihrer Kompetenz und ihrem fröhlichen, aber durchsetzungsfähigen Charakter in der Männerdomäne Fußball ihre Akzente, die auch in der Zukunft nachwirken werden. Sie war die "Grande Dame" des Fußballs in Hagen und Ennepe-Ruhr.
Mach es gut liebe Christiane, wir werden dich vermissen.