Nach umfassenden Diskussionen über verschiedene Hallenfußballvarianten wie Futsal und Futsal light hat der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) klare Schritte unternommen, um die Hallenregeln wieder stärker an die konventionellen Fußballregeln anzupassen. Auch der Kreis 13 setzt in der kommenden Hallensaison 2023/2024 die offiziellen "FLVW-Bestimmungen für Hallenfußballspiele und -turniere" um.
Einzige Ausnahme bildet die Aussetzung der sogenannten 4-Sekunden-Regel (Regel XII Absatz 7) im Kreis 13. In Hagen und im Ennepe-Ruhr-Kreis gibt es somit auch weiterhin keine veränderten Spielfortsetzungen, wenn diese nicht innerhalb von 4 Sekunden erfolgen.
Besonders deutlich wird die grundsätzliche Annäherung der Hallenfußballregeln an die Feldfußballregeln in den folgenden Punkten:
- Aus dem Anstoß kann direkt ein Tor erzielt werden.
- Bei unabsichtlichem Handspiel des Angreifers unmittelbar vor der Torerzielung, zählt das Tor nicht. Spielfortsetzung: indirekter Freistoß für verteidigende Mannschaft.
- Grätschen ist grundsätzlich erlaubt.
- Wird bei einer Grätsche im Zweikampf der Gegenspieler getroffen und die Aktion vom Schiedsrichter als Foul gewertet, wird der grätschende Spieler mit einer Zeitstrafe belegt.
- Der Ball ist nach einem Torabwurf im Spiel, sobald er vom Torwart freigegeben wurde.
Außerdem sind folgende Neuerungen zu beachten:
- Das Spiel endet mit dem akustischen Signal.
- Geht der Ball nach dem Signal ins Tor, zählt der Treffer nicht.
- Wird unmittelbar vor dem Signal ein Strafstoß verhängt, so wird dieser noch ausgeführt
- Entscheidungsschießen wird nunmehr mit genau 5 Schützen pro Mannschaft durchgeführt. Sollte nach 5 Schüssen noch keine Entscheidung gefallen sein, geht es im K.O.-System mit denselben Schützen in derselben Reihenfolge bis zur Entscheidung weiter.
Die aktualisierten Regelungen stehen auf der Website des FLVW-Kreis 13 zur Verfügung (flvw-kreis13.de). Nur für die bereits vor den Regeländerungen begonnene Altherren-Winterrunde gelten die neuen Bestimmungen nicht.