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Geschrieben von Magnus Fischer
An die Pfeife, fertig, los: Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) bietet vom 24. bis zum 26. September erneut einen zentralen Schiedsrichteranwärterlehrgang im SportCentrum Kaiserau an. Die Ausbildung beginnt am Freitag um 12 Uhr und endet am Sonntag gegen 13 Uhr. Die Lehrgangsgebühr beträgt 95 Euro. Unterkunft im Doppelzimmer und Verpflegung sind in der Gebühr enthalten.
Wer mindestens 14 Jahre alt und zudem zuverlässig und verantwortungsbewusst ist, erfüllt die ersten Voraussetzungen, um Schiedsrichter werden zu können. Beim sogenannten Anwärterlehrgang wird das nötige Wissen vermittelt und am Ende in einer theoretischen Prüfung abgefragt (30 Regelfragen). Der zweite Teil besteht aus einer praktischen Einheit (Lauftest) auf dem Sportplatz. Nach bestandener Prüfung werden Neu-Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter schon bald mit den ersten Spielleitungen beauftragt, in denen ihnen ein erfahrener Kollege oder Kollegin als „Pate/Patin“ zur Seite steht.
Die ersten Spiele werden in der Regel auf einem Kleinfeld absolviert (E- und F-Junioren), um sich ein wenig an die neue Aufgabe heranzutasten. Nach dieser „Orientierungsphase“ folgen weitere Spiele in den weiteren Juniorenspielklassen. Diese Schritte sind sinnvoll und notwendig, um ein Gefühl für die ungewohnte Perspektive zu bekommen und sich langsam auf die Neuerungen einzustellen. In der Regel hängt der „Aufstieg“ innerhalb der Juniorenspielklassen vom Alter und dem Leistungsstand ab.
Schneller Aufstieg möglich
Ab 18 Jahren ist auch ein Einsatz bei den Seniorinnen und Senioren möglich. Besonders talentierte Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter werden auch schon im Alter von 17 Jahren in diesem Bereich eingesetzt. Der Aufstieg bis zur Senioren-Kreisliga A wird kreisintern geregelt und die Einteilung durch den jeweiligen Schiedsrichteransetzer im Kreis vorgenommen. Auch die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter für die Bezirksliga werden vom Kreis gemeldet, müssen jedoch beim Verband regelmäßig eine Prüfung ablegen, um Spiele in dieser Klasse zu leiten.
Für die Teilnahme an der Prüfung wird eine sportärztliche Untersuchung angeraten. Minderjährige Teilnehmer- und Teilnehmerinnen müssen für den Lehrgang eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern mitbringen, damit sie am Lehrgang teilnehmen dürfen.
» Hier geht es zur Anmeldung (mit weiteren Informationen) im FLVW-Veranstaltungskalender auf DFBnet.org.
Originalbeitrag von FLVW.de (18.08.2021: https://www.flvw.de/news/detail/anwaerter-lehrgang-in-zwei-tagen-zum-nachwuchs-schiedsrichter/ )
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Geschrieben von FLVW Kreis 13
Das Land Nordrhein-Westfalen hat am Dienstag die neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) veröffentlicht. Diese tritt am Freitag, 20. August in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 17. September 2021. Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) hat die wichtigsten Richtlinien für den Amateur- und Jugendfußball sowie die westfälische Leichtathletik zusammengefasst (Artikel wird fortlaufend aktualisiert).
Was gilt laut neuer CoronaSchVO grundsätzlich?
Die neue Verordnung ist laut Land NRW geprägt von dem Grundsatz, dass Geimpften und Genesenen grundsätzlich alle Einrichtungen und Angebote wieder offenstehen. Von den bisherigen Schutzmaßnahmen verbleiben nur noch eine verbindliche Maskenpflicht in Innenräumen und an anderen infektionskritischen Orten sowie für nicht geimpfte oder genesene Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen eine Testpflicht („3G-Regel“). So gibt es im Außenbereich bei einer Inzident ab 35 landesweit und/oder Kreis/Stadt im Außenbereich bis 2.500 Personen (inklusive Zuschauer) keine Einschränkungen mehr. Die Nutzung von Toiletten, Umkleiden, … in Innenräumen ist möglich. Im Außenbereich ab 2501 Personen, auch hier werden die Zuschauer eingerechnet, ist der Zugang auf Geimpfte, Genesene und Getestete beschränkt.
Was bedeutet das für den westfälischen Amateur- und Jugendsport?
Die neue CoronaSchVO unterscheidet nur noch zwischen Sport in Innenräumen und Sport im Außenbereich. Für letzteres ist ab Freitag unabhängig von der Inzidenz sowohl für die Spielerinnen und Spieler als auch für die Zuschauerinnen und Zuschauer (bei Freiluft-Veranstaltungen bis zu 2.500 Personen) kein 3G-Nachweis erforderlich. Ebenfalls ist keine Kontaktnachverfolgung vorgesehen. „Es gibt aber bereits Kommunen, die die entsprechenden 3G-Nachweise oder Kontaktnachverfolgungslisten einfordern“, sagt Manfred Schnieders (FLVW-Vizepräsident Amateurfußball).
Das heißt, dass bei einem Test- oder Pokalspiel am Wochenende kein 3G-Nachweis erforderlich ist? Weder bei Spielern noch bei Zuschauern?
Dies ist nur der Fall, sofern die jeweilige Kommune nicht auf die entsprechenden Nachweise einer Impfung, einer Genesung oder eines negativen Tests besteht.
Welche Einschränkungen vor und nach dem Spiel gibt es?
Bei weniger als insgesamt 2.500 Personen auf dem Platz – keine. Allerdings gelten weiter die AHA-Regeln. Bei der Nutzung von Duschen und Umkleiden muss darüber hinaus sichergestellt sein, dass die Räumlichkeiten ausreichend gelüftet und entsprechend desinfiziert werden.
Wer kontrolliert im Falle einer kommunalen 3G-Regelung die Nachweise?
Der FLVW kontrolliert nicht, ob Corona-Regeln eingehalten werden. Dies obliegt der zuständigen Kommune. Für die Einhaltung der Regeln ist der verantwortlich, der das Hausrecht hat. Bei Veranstaltungen im Freien ab 2.501 Personen, bei denen eine Zugangskontrolle nicht gewährleistet werden kann, ist es ausreichend, wenn in den Einladungen und durch Aushänge auf das Erfordernis „immunisiert oder getestet“ hingewiesen wird und dann stichprobenhafte Kontrollen durchgeführt werden.
Sollte es widererwartend Auflagen für eine Platzanlage geben, bittet der FLVW darum, dass bei besonderen Regelungen der Gastverein durch den Heimverein informiert wird.
Wie wird im Kinder- und Jugendfußball im Falle einer 3G-Regelung der Nachweis kontrolliert?
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche werden wöchentlich mehrfach in der Schule getestet. Insofern genügt die Vorlage des Schülerausweises als 3G-Nachweis („getestet“).
Wie hoch ist die Gefahr, dass nicht geimpfte Spielerinnen und Spieler den Spielbetrieb in Gefahr bringen? Gerade im Herbst?
Die neue Coronaschutzverordnung gilt zunächst bis Mitte September. Insofern ist derzeit noch nicht abzusehen, ob und wie im Herbst entsprechende Verschärfungen in der CoronaSchVO folgen. Sicher ist: Geimpfte Spielerinnen und Spieler tragen wesentlich zu einer Normalisierung des Alltags und damit auch des Spielbetriebs bei. „Wir werden deshalb nicht müde zu sagen: Lasst euch impfen! Wir haben es selbst in der Hand, ob eine Saison im Fußball zu Ende gespielt werden kann oder nicht“, appelliert FLVW-Präsident Gundolf Walaschewski an die Verbandsmitglieder.
Wie kann ich als Verein die Kontaktnachverfolgung sicherstellen, sofern dies von der zuständigen Kommune gefordert wird?
Die FLVW-CheckIn App ist seit Monaten ein wichtiger Begleiter der westfälischen Vereine. Aufgrund der Regelungen in der CoronaSchVO haben FLVW Marketing GmbH und der FLVW folgende neue Funktionen in der kostenlosen App implementiert:
- 3G-Regel: Je nach Inzidenz-Zahlen muss die 3G-Regel berücksichtigt werden. Diese kann nun in der FLVW-CheckIn App für alle Vereinsangehörigen, Gast-Teams, Athletinnen und Athleten sowie Zuschauerinnen und Zuschauer aktiviert oder deaktiviert werden.
- Verschieben von Sportlern/Sportlerinnen: Aktive können nun einfach von einem Team in das andere verschoben werden.
- Spiele innerhalb des Vereins: Testspiele können innerhalb des Vereins angelegt werden (Beispiel: A-Jugend gegen B-Jugend).
- Turniere: Für Turniere können alle Vereine die Veranstaltungsart „Wettkampf“ wählen.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der FLVW.de-Themenseite FLVW-CheckIn App
(Text: FLVW)
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Geschrieben von FLVW Kreis 13 KJA
Der diesjährige Staffeltag der Junioren*innen zur Saison 2021/2022 findet am Freitag, 20.08.2021 um 18:30 Uhr statt.
Tagungsort: Vereinsheim TuS Hasslinghausen (Landringhauser Weg 48; 45549 Sprockhövel)
Bitte beachten Sie die zum Zeitpunkt gültigen Corona-Bestimmungen.
Beachten Sie:
1. Nur 1 Vertreter pro Verein kann zugelassen werden.
2. Der Vereinsvertreter hat eines der 3 Gs (Genesen, geimpft oder getestet (nicht älter als 48 Stunden)) vorzuweisen.
In unmittelbarer Nähe, befindet sich an der Sporthalle in Hasslinghausen ein Testzentrum.
3. Die Nachverfolgbarkeit der Teilnehmer an der Veranstaltung muss gewährleistet sein
Es handelt sich um eine Pflichtveranstaltung. Nichtteilnahme zieht ein Ordnungsgeld nach sich.
Wünsche zur Tagesordnung können bis zum 16.08.2021 beim Vorsitzenden KJA Michael van Osten eingereicht werden.
Danach erfolgt die Bekanntmachung der Tagesordnung und der entsprechenden Berichte per Mail über das E-Postfach.