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- Geschrieben von FLVW Kreis 13
Der Fußballkreis 13 Hagen/Ennepe-Ruhr trauert um seinen verdienten und wohlgeschätzten Mitarbeiter und vorallem um einen guten Freund.
Im Alter von 71 Jahren ist heute unser allseitsbeliebter Freund Paul Romfeld verstorben.
Paul war über Jahre hinweg ein zuverlässiger Besucher der Risikospiele im Kreis und war auch immer mit einem offenen Ohr und einem Lächeln für die Vereine und die Fußballfamilie da. Auch wenn irgendwo eine helfende Hand benötigt wurde, Paul war einer der Ersten der geholfen hat.
Mach es gut lieber Paul, wir werden dich vermissen.
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- Geschrieben von Matthias Bock
Auszug vom 07.10.20 Maximal 150 Zuschauer bei Sportveranstaltungen
Das Betreten von Sport- oder Wettbewerbsanlagen ist für maximal 150 gleichzeitig anwesende Zuschauer zulässig, sofern geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz und zur Steuerung des Zutritts sichergestellt sind. Außerhalb von festen Sitzplätzen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. In geschlossenen Sport- und Wettbewerbsanlagen gilt auch an festen Sitzplätzen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.
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- Geschrieben von Matthias Bock
Sehr geehrte Sportfreunde,
in der ab 01.10.2020 gültigen Coronaschutzverordnung des Landes NRW wurde die „30er-Regel“ für Kontaktsport aufgehoben. Die Rückverfolgbarkeit der Kontaktpersonen ist zwingend weiterhin sicherzustellen. Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen (z. B. Turniere) sind weiterhin bis 31.12.2020 nicht zulässig.
Link:
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-09-30_coronaschvo_ab_01.10.2020_lesefassung.pdf
Auszug:
§ 9 Sport
(1) Beim Sport- und Trainingsbetrieb sowie bei Wettbewerben auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im sonstigen öffentlichen Raum sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen) zwischen Personen, die nicht zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen gehören, sicherzustellen. Beim Sport in geschlossenen Räumen ist zudem eine gute Durchlüftung sicherzustellen.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist in Kontaktsportarten die Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetriebs ohne Mindestabstand zulässig, wenn die Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 1 sichergestellt ist.
(3) Beim Betrieb von Fitnessstudios sind die in der Anlage zu dieser Verordnung festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten.
(4) Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Dezember 2020 untersagt.
Gleichwohl die Reglementierung der Anzahl der Personen im Kontaktsport in der aktuellen Fassung offen ist, sind zur Vermeidung von möglichen Infektionsketten die allgemeinen AHA-Regeln einzuhalten und die Gruppengrößen auf das Notwendige zu beschränken.
Bevor sich aus Einzelfällen ein Trend entwickelt, möchten wir klarstellen, dass eine Sperrung von Umkleiden für den Gast, bei gleichzeitiger Nutzung für die Heimmannschaft nicht der Intention der Anpassung des § 29 (1) der Spielordnung des WDFV sowie dem Fair-Play-Gedanken entspricht. Dieser Sachverhalt stellt eine grobe Unsportlichkeit dar, die bei entsprechender Dokumentation zu ahnden ist.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Sven Günther
Abteilungsleiter Fußballjugend
Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW)
Jakob-Koenen-Straße 2
D-59174 Kamen
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- Geschrieben von Matthias Bock
Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) wird in diesem Winter keine Hallenturniere im Jugend- und Amateurfußball genehmigen, eingeschlossen sind auch alle Altherrenspiele. Darauf haben sich die entsprechenden Gremien auf Verbands- und Kreisebene in den vergangenen Tagen geeinigt. Zuvor hatte bereits der Verbands-Jugend-Ausschuss (VJA) angekündigt, keine Turniere auf Verbandsebene durchzuführen.
Am Samstag, 12. September hatte die Ständige Konferenz ein Meinungsbild über die Durchführung von Hallenfußball-Turnieren abgegeben. Mit großer Mehrheit sprachen sich die Vorsitzenden der 29 FLVW-Kreise und die Präsidiumsmitglieder dafür aus, in diesem Winter gänzlich auf den „Budenzauber“ zu verzichten. Den formellen Beschluss fasste in der vergangenen Woche der Verbands-Fußball-Ausschuss (VFA) und der Jugendbeirat stimmte der einheitlichen Regelung in einem schriftlichen Umlaufverfahren zu.
Ausgenommen von dieser Entscheidung ist der reguläre Futsal-Spielbetrieb.
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- Geschrieben von Matthias Bock
Abstandregeln gem. Corona-Schutzverordnung NW
Aus aktuellem Anlass mahnt das Servicezentrum Sport der Stadt Hagen noch einmal zwingend die Einhaltung der Abstandsregeln gemäß Corona-Schutzverordnung des Landes NRW und des von den Vereinen unterzeichneten Hygienekonzepts an, nachdem bereits zahlreiche Hinweise auf Verstöße vorliegen. Auch für Zuschauer an den Fußball- und Sportplätzen gelten die Abstandsregelungen! Um das Infektionsrisiko zu minimieren, haben die Vereine - gegebenenfalls mit Hilfe von Ordnern und Durchsagen - dafür zu sorgen, dass die entsprechenden Vorschriften eingehalten werden. Dies gilt auch beim Betreten und Verlassen der Sportanlage, vor und in den sanitären Einrichtungen sowie an den Verkaufsständen. Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Viele Grüße
Karsten-Thilo Raab
Stadt Hagen
Servicezentrum Sport