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Geschrieben von FLVW Kreis 13
Nach der erfolgreichen Premiere der Basisqualifizierung „Jugendleiter/in“ startet am 29. März die nächste Pilotveranstaltung, dieses Mal für die Zielgruppe „Vorsitzende/r“. Das Anmeldefenster öffnet an diesem Sonntag (28.02.).
Ziel des Kurses ist es, aktuelle und zukünftige Vereinsvorsitzende in ihrer täglichen Arbeit für die Vereine im Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) zu unterstützen und in den Austausch mit anderen zu bringen. Außerdem kann mit der erfolgreichen Absolvierung ein Baustein zum Erwerb der Vereinsmanager-C-Lizenz gelegt werden.
Der Lehrgang ist kostenlos, komplett online aufgebaut und beinhaltet u.a. die Themen Gewinnung und Führen von Ehrenamtlichen, Vereinsrecht, Finanzen und Öffentlichkeitsarbeit. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten dabei zu jedem Bereich Informationen, z.B. in Videos, die im Praxisteil auf die individuelle Vereinssituation übertragen werden.
Zum Kennenlernen der Qualifizierungsteilnehmerinnen und -teilnehmer startet das Online-Seminar am 29. März mit einer Videokonferenz, um mögliche Fragen und einige organisatorische Aspekte zu klären. Der Abschluss wird am 11. Juli sein.
Die Anmeldung ist ab Sonntag, 28. Februar im FLVW-Veranstaltungskalender auf dfbnet.org möglich.
Für Fragen stehen Stephanie Herkrath (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und Raffael Diers (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zur Verfügung.
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Geschrieben von FLVW Kreis 13
In der vergangenen Woche hat der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) die Beitragsrechnung an seine Mitgliedsvereine gestellt. In einem offenen Brief, der den Vereinen am Montagabend zugegangen ist, bittet Gundolf Walaschewski die Clubs um Entschuldigung für die Art und Weise der Rechnungsstellung.
Liebe Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter,
Sie haben vor wenigen Tagen Post vom FLVW bekommen, Inhalt: die Beitragsrechnung 2021 für Ihren Verein. Was in normalen Jahren ein durchaus üblicher und erwartbarer Vorgang ist, hat in der Zeit der Corona-Pandemie eine besondere Brisanz. Dass der FLVW nicht vorab in einem gesonderten Schreiben auf den Einzug der Mitgliedsbeiträge und die Alternativen in der Bezahlungsweise hingewiesen hat, ist ein Kommunikationsversagen, für das ich mich ausdrücklich bei Ihnen entschuldigen möchte. Wir haben uns in den vergangenen Monaten immer um eine durchgehende, berichtende und erklärende Kommunikation mit Ihnen bemüht. Insofern entspricht der vorbereitungslose Versand der Beitragsrechnungen nicht dem Standard, den wir selbst gesetzt haben und um dessen Einhaltung wir uns bemühen. Ich kann Ihre daraus resultierende Verärgerung verstehen, und ich bedauere aufrichtig unser nicht sehr sensibles Vorgehen.
Darauf, dass Vereine ihre Mitglieder nicht einfach beitragsfrei stellen können, auch nicht in Zeiten coronabedingter finanzieller Belastungen, hat das Bundesfinanzministerium schon im letzten Jahr hingewiesen, weil die Mitgliedschaft in einem Verein und damit auch der Mitgliedsbeitrag nicht an die Erbringung konkreter Leistungen geknüpft ist, sondern „nur“ an die Tatsache der Mitgliedschaft. Deshalb sind Mitgliedsbeiträge auch nicht mit Spielabgaben zu vergleichen, auf die wir natürlich verzichten, wenn kein Spielbetrieb stattfindet. Ich nehme an, dass Sie Ihren Mitgliedern gegenüber ähnlich argumentiert haben oder argumentieren werden. Das Erlassen von Mitgliedsbeiträgen könnte zudem die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährden.
Wir haben aber Ihre Kritik zum Anlass genommen, den Beitrag erst im April einzuziehen. Und sollte der Einzug des kompletten Mitgliedsbeitrages dennoch die Liquidität Ihres Vereins gefährden, bieten wir Ihnen gerne eine Stundung des Beitrages oder aber Ratenzahlung an. Hierfür wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Andrea Waschke unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Auch wenn es im konkreten Fall vielleicht nicht so ausgesehen hat: Wir wissen um die schwierigen Bedingungen, unter denen Sie vor allem gegenwärtig Ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten vollbringen müssen, und ich bin voll Hochachtung für das, was Sie leisten und danke Ihnen ausdrücklich dafür. Dass wir mit unserem Vorgehen Ihre Motivation angegriffen haben könnten, tut mir außerordentlich leid, und ich versichere Ihnen, dass wir uns zukünftig um einen noch sensibleren Umgang mit Ihnen bemühen werden.
In der Hoffnung auf Ihre Nachsicht und Ihr Verständnis verbleibe ich mit herzlichen Grüßen
gez. Gundolf Walaschewski
Präsident
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Geschrieben von FLVW Kreis 13
Der demographische Wandel macht vor allem den Amateurvereinen im ländlichen Raum zu schaffen. Viele Mannschaften haben Schwierigkeiten, eine Startelf zu füllen. Hier kann die Bildung einer Spielgemeinschaft (SG) helfen. Sie ist eine Kooperation örtlich nah beieinander liegender Vereine, die gemeinsam für eine Saison am Spielbetrieb teilnehmen. Welche Bedingungen für die Bildung erforderlich sind, erfahren Sie hier.
Der Antrag, den die beteiligten Vereine unter Nennung eines Verantwortlichen stellen, muss vom jeweiligen Kreisvorstand genehmigt werden. Dabei ist zu beachten, dass der Antrag nur auf Kreisebene gestellt werden kann und keiner der Vereine mit einer Mannschaft der entsprechenden Altersklasse am überkreislichen Spielbetrieb teilnehmen darf. Die beantragte Spielgemeinschaft ist – mit Gültigkeit ab dem 1.7. – auf ein Jahr begrenzt und wird, wenn kein neuer Antrag oder Verlängerungsantrag gestellt wurde, zum 30.6. des Folgejahres aufgelöst.
Die Mannschaften einer Spielgemeinschaft sind bis zur vierten Spielklasse der Damen, beziehungsweise der sechsten Spielklasse der Herren aufstiegsberechtigt. Voraussetzung für den Aufstieg ist, dass die Spielgemeinschaft bereits seit drei Jahren besteht und am Spielbetrieb teilgenommen hat. (Text: flvw.de)
Weitere Details und Informationen zur Gründung und Durchführung einer Spielgemeinschaft finden Sie im Downloadbereich (Senioren - Formulare Kreis) bzw. angehängt.
Zum 01.07.2021 gibt es Anpassungen an den Bestimmungen zur Bildung einer Spielgemeinschaft. Bitte diese beachten.
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Geschrieben von FLVW Kreis 13
Werte Sportfreunde,
auch nach dem zu frühen Tod unserer Kreisgeschäftsführerin Christiane Helmecke muss die Arbeit für den Fußball im Kreis Hagen/Ennepe-Ruhr weitergehen. Gerade in der schwierigen Phase mit der ungewissen Fortführung des Spielbetriebs kann und darf die Arbeit nicht liegen bleiben. Im schriftlichen Umlaufverfahren hat der Kreisvorstand eine interne Lösung beschlossen. Kommissarisch übernimmt der Staffelleiter der Kreisliga C1, Marcel Rettke, den Posten des Kreisgeschäftsführers. Ab sofort sind alle Angelegenheiten mit ihm zu besprechen.
Über die Nachfolgeregelungen bezüglich der Staffelleitungen der Kreisliga A2 und der Alten Herren wird zum späteren Zeitpunkt entschieden und informiert.
Ebenfalls konnte, nach dem Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen von Hans-Peter Vieth, der Posten des Ehrenamts- & Inklusionsbeauftragten kommissarisch neu besetzt werden. Der Kreis Hagen begrüßt Udo Lindenbach neu in seinen Reihen.
Wir wünschen Marcel und Udo viel Spaß & Erfolg, sowie gutes Gelingen bei ihren neuen Aufgaben.
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Geschrieben von Matthias Bock
Der Fußball-Spielbetrieb in den Amateur- und Jugendklassen des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) wird frühestens am 1. April wieder starten. Darauf einigten sich die spielleitenden Stellen des Verbandes und der Kreise in dieser Woche. Grundlage für die Entscheidung ist die aktuelle Verfügungslage sowie ein angemessener Zeitraum zur Vorbereitung der Mannschaften.
Bis mindestens zum 14. Februar sind laut der aktuellen Coronaschutzverordnung weder Trainings- noch Spielbetrieb zulässig. Darüber hinaus rechnen die Verbands- und Kreisfunktionäre nicht damit, dass bereits im März wieder Fußball im Wettkampfbetrieb möglich ist. „Bestenfalls erfolgt dann eine stufenweise Rückkehr auf die Plätze, der zumindest den Trainingsbetrieb ermöglicht“, hofft Manfred Schnieders auf Lockerungen für den Sport im Frühjahr. Eine Garantie für den vorgelegten Zeitplan gäbe es allerdings nicht, räumt der Vizepräsident Amateurfußball ein.
„Wir können weiterhin nur ‚auf Sicht fahren‘ und müssen darauf hoffen, dass die Inzidenzwerte sinken und Lockerungen für den Breitensport beschlossen werden“, ergänzt Reinhold Spohn, der dem Verbands-Fußball-Ausschuss (VFA) vorsitzt.
Keine Turniere und ähnliche Sportveranstaltungen
Auch der Verbands-Jugend-Ausschuss (VJA) hält einen früheren Re-Start-Termin für ausgeschlossen und setzt alle Meisterschafts- und Pokalspiele bis mindestens zum 31. März ab. Darüber hinaus einigten sich der Verband und die 29 FLVW-Kreise, bis mindestens zum 30. Juni keine Turniere oder ähnliche Sportveranstaltungen zu genehmigen. „Seit März 2020 lässt die Coronaschutzverordnung derartige Veranstaltungen mit vielen Menschen nicht zu – trotz zwischenzeitlicher Lockerungen. Auch in diesem Jahr werden wir leider auf Pfingstturniere oder ähnliches verzichten müssen“, bedauert Holger Bellinghoff (Vizepräsident Jugend).
In den kommenden Wochen werden der FLVW und die Kreise den Kontakt zu den Vereinen per Videokonferenz intensivieren. Zudem wird es verschiedene virtuelle Dialog-Formate geben, bei denen Vereine und Verband in den Austausch treten können.
Bis dahin hat der FLVW die Antworten auf die wichtigsten Fragen (FAQ) zur aktuellen Saison zusammengestellt:
Kann der FLVW die Saison 2020/21 nicht einfach abbrechen?
Nein. Eine der satzungsgemäßen Hauptaufgaben des FLVW ist es, den Spielbetrieb anzubieten. Würde der FLVW bereits jetzt die Saison abbrechen, obwohl der Wettkampfbetrieb zum Beispiel im Frühjahr wieder möglich ist, wäre der Verband rechtlich angreifbar. Zudem würde der FLVW den Mannschaften, die Aussicht auf einen Aufstieg haben, diese Chance verwehren.
Ist es realistisch, in allen Spielklassen mindestens 50 Prozent der Spiele zu absolvieren, um eine Wertung in der jeweiligen Staffel zu erzielen?
Nach aktuellem Stand: Ja. Voraussetzung ist, dass der Wettkampfbetrieb im Frühjahr wieder aufgenommen werden kann. Bis zum 30. Juni können Meisterschaftsspiele absolviert werden, dann endet die Saison.
Was ist mit dem Krombacher Westfalenpokal und den Kreispokal-Wettbewerben?
Die Pokalwettbewerbe auf Kreis- und Verbandsebene sollen nach Möglichkeit regulär abgeschlossen werden. Wie die entsprechenden Runden terminiert werden, hängt vom Zeitpunkt des Re-Starts ab.
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Geschrieben von FLVW Kreis 13
![CHelmecke Tr](/images/stories/SvenPieper/CHelmecke_Tr.jpg)
Das Fußballjahr 2021 beginnt mit einer traurigen Nachricht. Der Fußballkreis 13 Hagen/Ennepe-Ruhr trauert um seine wohlgeschätzte Sportfreundin Christiane Helmecke.
Christiane war eine zuverlässige, akribische und engagierte Freundin des Fußballs. Insbesondere ihr Einsatz für den Altherren-Fußball erst im EN-Raum und später auch in Hagen wird allen in Erinnerung bleiben. Auch ihr jahrelanger Einsatz als Staffelleiterin im EN-Raum und als Kreisgeschäftsführerin wird immer in Erinnerung bleiben.
Christiane setzte mit ihrer Kompetenz und ihrem fröhlichen, aber durchsetzungsfähigen Charakter in der Männerdomäne Fußball ihre Akzente, die auch in der Zukunft nachwirken werden. Sie war die "Grande Dame" des Fußballs in Hagen und Ennepe-Ruhr.
Mach es gut liebe Christiane, wir werden dich vermissen.