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- Geschrieben von Matthias Bock
"Nach der Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus vom 17.03.2020 hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern die „ Zusammenkunft in Vereinen und sonstigen Sport - und Freizeiteinrichtungen“ verboten. Damit stellt sich u.a. für Vereinsmitglieder die Frage, ob sie für die Zeit, in der der Verein keine Sportangebote macht, einen Anspruch auf Rückerstattung oder Reduzierung von Vereinsbeiträgen oder sogar ein Sonderkündigungsrecht haben.
In der Regel ist der Mitgliedsbeitrag nicht an konkrete Sportangebote des Vereins gebunden, sondern ist ein Beitrag für die Mitgliedschaft. Mitglieder sind Teil des Vereins und haben daher eine Verantwortung gegenüber dem Verein. Daher stellt der Mitgliedsbeitrag im Gegensatz zur Gebühr im Fitnessstudio auch kein Entgelt dar, sondern dient letztlich der Zweckverwirklichung des Vereins.
Aus den vorgenannten Gründen besteht nach wohl vereinsrechtlich gefestigter Meinung weder ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung von Mitgliedsbeiträgen noch ein Sonderkündigungsrecht im Zusammenhang mit der Coronapandemie."
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- Geschrieben von Matthias Bock
Seit 13. März 2020 ruht der Spielbetrieb im Jugend und Amateurfußball und das Wettkampfwesen in der Leichtathletik. Nachfolgend hat der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) die Antworten auf die wichtigsten Fragen (FAQ) für Sie zusammengefasst. Warum erfolgte am 27. März die Aussetzung der Spiele „bis auf Weiteres“? In Absprache mit der Landesregierung NRW hatte der FLVW zunächst beschlossen, die Generalabsage bis zum Ende der Osterferien zu terminieren. Angesichts der dynamischen Entwicklung der Situation und des von der NRW-Regierung verhängten Kontaktverbots, hat das FLVW-Präsidium entschieden, die Aussetzung bis auf Weiteres zu verlängern und die Vereine 14 Tage vor Wiederaufnahme des Spiel- und Wettkampfbetriebes zu informieren.
Die Task Force des FLVW steht weiterhin in engem Austausch mit den Gesundheitsbehörden und Krisenstäben, um die Lage für den westfälischen Fußball und die Leichtathletik weiterhin täglich neu zu bewerten und weitergehende Entscheidungen mit Planungssicherheit für alle Beteiligten zu treffen.
Welche Spiele sind von der Maßnahme betroffen?
Alle offiziellen Liga- und Pokalspiele auf Verbands-, Bezirks- und Kreisebene. Die Regelung betrifft alle Spielklassen von der Oberliga-Westfalen bis in die Kreisliga – und zwar in allen Altersklassen bei Frauen und Männern, Juniorinnen und Junioren.
Werden die abgesetzten Spiele nachgeholt?
Natürlich will der FLVW alle Spiele der Saison 2019/2020 austragen. Aktuell überlegt der Verbands-Fußball-Ausschuss bzw. der Verbands-Jugend-Ausschuss zusammen mit der Task Force, wie jetzt abgesetzte Spiele nachgeholt werden können. Da auch der FLVW nicht weiß, wie sich die Lage rund um das Coronavirus weiter entwickelt, ist Stand jetzt allerdings eine Einschätzung zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs nicht möglich.
Betrifft die Absage auch Freundschaftsspiele bzw. Testspiele?
Ja. Neben den angesetzten Partien des regulären Spielbetriebs sind auch alle Freundschaftsspiele, Spielrunden und Turniere (sowohl in der Halle als auch auf dem Feld) von der Einstellung betroffen. Die Zielsetzung eines sportlichen Saisonabschlusses bleibt hiervon unberührt. Ein entsprechendes Konzept wird aktuell entwickelt.
Darf trotz der Aussetzung des Spielbetriebs trainiert werden?
Da alle öffentlichen und privaten Sportanlagen für den Publikumsverkehr gesperrt sind, kann auch kein Trainingsbetrieb im Amateurbereich stattfinden. Dieser Anordnung ist im Sinne der Bekämpfung des Coronavirus streng Folge zu leisten.
Um den Sportbetrieb aufrecht zu erhalten, finden vermehrt Trainingsprogramme per Videotelefonie statt. Ebenso stellen Vereine ihren Mitgliedern Übungsvideos – z.B. per Stream – zur Verfügung, um gezielt den Sportbetrieb unter Anleitung des Vereins in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Die Teilnahme an derartigen Online-Angeboten des eigenen Vereins ist für die Mitglieder versichert.
Individueller Sportbetrieb als gezielte Trainingsmaßnahme: Einzelunternehmungen von Mitgliedern, die in Abstimmung mit dem zuständigen Vereinstrainer in der ausgeübten Sparte individuell angeordnet sind, fallen auch weiterhin unter den Versicherungsschutz. Hierzu zählt z.B. die Vorbereitung auf eine Veranstaltung sowie das individuelle Sportprogramm von Leistungssportlern.
Welche Auswirkungen hat die Aussetzung auf die Talentförderung?
Auch die Talentsichtung und die Talentförderung sind betroffen. So hat der FLVW die internationale Jugendbegegnung in Bulgarien für die U16- und U17-Westfalenauswahl sowie sämtliche Lehrgangsmaßnahmen der Verbandsauswahlen der Junioren und Juniorinnen abgesagt. Gleiches gilt für den Trainingsbetrieb und sonstigen Maßnahmen der DFB-Stützpunkte.
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- Geschrieben von Matthias Bock
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsmitglieder,
als erstes hoffen wir sehr, dass es Ihnen und Ihren Familien gut geht. Bleiben Sie gesund und passen Sie auf sich auf.
Uns ist bewusst, wie viel diese Krise nicht nur jedem einzelnen von uns, sondern auch unseren Vereinen und Aktiven abverlangt, und wir bedanken uns sehr herzlich für Ihr Verständnis, Ihre Geduld und auch Ihre Ideen. Zu kaum einer anderen Zeit haben wir so viel gesellschaftliches Engagement feststellen können. Vereine stellen Trainingseinheiten für alle ins Netz, junge Sportlerinnen und Sportler bieten ihre Hilfe beim Einkaufen an, Vereine spenden Blut. Der Sport ist auch und gerade in diesen Zeiten ein tragender Teil der Gesellschaft. Dafür danke ich Ihnen.
Hier im Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) jagt eine Videokonferenz die nächste Telefonkonferenz. Wir arbeiten intensiv an Antworten auf die vielen Fragen und an Lösungen für die vielseitigen Probleme, die die Corona-Krise für die Menschen in unserem Verbandsgebiet aufwirft. Dabei gibt es verschiedene Arbeitsgruppen mit ganz unterschiedlichen Ebenen. Wir stehen für Sie im ständigen Austausch mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB), dem Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV), dem Landessportbund NRW (LSB NRW) und auch mit der Staatskanzlei, die hier in NRW für den Sport zuständig ist.
Finanzielle Fragen
In den Gesprächen mit Ihnen wird immer wieder deutlich, wie groß und beherrschend die finanziellen Nöte unserer Vereine sind. Viele Sponsoren sehen sich nicht mehr in der Lage sich im Amateurfußball zu engagieren, durch die Aussetzung des Spielbetriebs können vereinbarte Werbeleistungen nicht erbracht werden. Fehlende Eintrittsgelder und ausfallende Cateringmaßnahmen reißen ein zusätzliches Loch in die Vereinskassen.
Was können wir da als Verband tun? Als erstes hat der FLVW beschlossen, Verbandsabgaben auszusetzen. Das bedeutet konkret, dass wir während der „Auszeit“ des Spielbetriebs die pauschalisierten Spielabgaben für die Rückrunde nicht erheben beziehungsweise bereits geleistete Abgaben zurückzahlen werden. Eine weitere Entlastung bedeutet ebenfalls der Wegfall der pauschalen Belastung der Schiedsrichterkosten. Ordnungsgelder wegen Nicht-Erfüllung des Schiedsrichter-Solls können wir nicht aussetzen, da sonst die Vereine, die das SR-Soll erfüllen, benachteiligt würden. Ähnlich verfährt der FLVW bei weiteren Ordnungsgeldern, die sich zum Beispiel aus in der Corona-Pause noch durchgeführten oder durchzuführenden Sportgerichtsverfahren ergeben. Diese werden zwar veröffentlicht, aber gestundet.
Gelegentlich erreichen uns Bitten um direkte finanzielle Unterstützung für Vereine. Dazu sind wir zum einen finanziell nicht in der Lage – auch wir müssen für den Verband die Folgen der Corona-Krise kalkulieren, z.B. durch den Ausfall der nicht unbeträchtlichen Spielabgaben unserer Bundesliga-Vereine -, zum anderen verbietet uns das Gemeinnützigkeitsrecht eine unterschiedliche Behandlung von Vereinen. Dafür bitte ich um Verständnis. Wie auch immer: Wenn Sie akut die Leistungen an den Verband nicht erbringen können, wenden Sie sich bitte an uns. Wir werden mit Ihnen zusammen eine Lösung finden. Darüber hinaus sind wir in Gesprächen mit der Politik. Zusammen mit dem Landesportbund NRW kämpfen wir für eine Finanzunterstützung des Sports durch die Landesregierung. Gewerbliche und kommerzielle Sportunternehmen fallen unter diverse Rettungsschirme. Es muss aber auch darum gehen, das wirtschaftliche Überleben der gemeinnützigen sportlichen Infrastruktur und seiner Vereine zu sichern. Erste Erfolge gibt es bei unseren gemeinsamen Bemühungen bereits zu verzeichnen. Staatssekretärin Andrea Milz hat zugesagt, dass auch Vereine an dem 25 Milliarden Euro umfassenden Hilfspaket des Landes für die Wirtschaft partizipieren können. In welcher Höhe und unter welchen Bedingungen, soll in den nächsten Tagen geklärt werden Das Land „bemühe sich, für alles so unbürokratische Lösungen wie möglich zu schaffen“, sagte Milz.
Sportpraktische Fragen
Das andere beherrschende Thema in Ihren E-Mails und Anrufen ist die Frage, wann wir den Spiel- und Trainingsbetrieb bzw. das Wettkampfwesen wieder aufnehmen. Und daraus ergeben sich weitere Sachverhalte, für die Satzungen, Durchführungsbestimmungen und Spielordnungen keine Regelungen vorsehen. Dies betrifft all die Fragen, die sich bei einer Verlängerung der Spielzeit über den 30.06.2020 hinaus ergeben würden. Es geht um Spielberechtigungsfragen, Fristenverlängerungen für Trainerinnen und Trainer, Umgang mit dem Beginn der Sommerferien. Auch an Antworten auf diese Fragen arbeiten wir zusammen mit dem DFB und dem DLV. Der DFB hat bereits angedeutet, an sich allgemeinverbindliche Regelungen der DFB-Spielordnung auszusetzen, um den Landesverbänden flexible Lösungen zu ermöglichen, z.B. bei der Frage, wann und wie die Saison zu Ende gespielt werden kann.
Erlauben Sie mir aber den Hinweis, dass wir den Höhepunkt der Corona-Krise noch nicht erreicht haben und insofern endgültige Antworten auf Ihre drängenden Fragen leider noch nicht möglich sind. Dies betrifft auch den gelegentlich unterbreiteten Vorschlag für einen vorzeitigen Abbruch der Spielzeit. Unabhängig von den rein sportlichen Erwägungen – Aufstieg, Abstieg etc. – spielen dabei auch haftungsrechtliche Fragen eine entscheidende Rolle. Deshalb ist es für endgültige Entscheidungen einfach noch zu früh. Auch dafür hoffe ich auf Ihr Verständnis.
Regelmäßige Information
Auf www.flvw.de und dem Facebook bzw. Instagram Profil des FLVW finden Sie alle aktuellen Informationen. Dort gibt es die FAQs, die wir immer wieder mittels Ihrer Fragen ergänzen. Dort gibt es auch die neusten Entwicklungen und Entscheidungen aus unseren Fachbereichen. Gleichzeitig werde ich mich in regelmäßigen Abständen weiterhin bei Ihnen über das E-Postfach melden Darüber hinaus erreichen Sie die Task Force des FLVW über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Wir sind gerne für Sie da und, wir hoffen, Sie bald wiederzusehen – auf unseren Plätzen, in unseren Sporthallen, auf den Laufbahnen und im SportCentrum Kaiserau.
Bis dahin – noch einmal – passen Sie auf sich auf.
Auf bald!
Ihr
FLVW-Präsident
Gundolf Walaschewski
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- Geschrieben von Matthias Bock
Der Spiel- und Trainingsbetrieb in Westfalen bleibt bis auf Weiteres ausgesetzt. Darauf hat sich das Präsidium des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) am Abend verständigt. Mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen sollen die Vereine von einer Wiederaufnahme des Spielbetriebs informiert werden. Die westfälische Leichtathletik setzt alle vorgesehenen Meisterschaftsveranstaltungen bis Ende Mai 2020 aus.
„Gleichzeitig haben wir uns entschieden, unsere Vereine auch finanziell zu entlasten“, sagt FLVW-Präsident Gundolf Walaschewski und dankt den westfälischen Kreisvorsitzenden für die Bereitschaft dazu. „In den Gesprächen wird immer wieder deutlich, wie groß und beherrschend die finanziellen Nöte unserer Vereine sind. Deshalb haben wir beschlossen, die pauschalisierten Spielabgaben für die Rückrunde nicht zu erheben beziehungsweise bereits geleistete Abgaben zurückzuzahlen. Eine weitere Entlastung bedeutet ebenfalls der Wegfall der pauschalen Belastung der Schiedsrichterkosten.“
Ordnungsgelder wegen Nicht-Erfüllung des Schiedsrichter-Solls werden zwar nicht erlassen, aber ausgesetzt. Ähnlich verfährt der FLVW bei weiteren Ordnungsgeldern, die sich zum Beispiel aus in der Corona-Pause noch durchgeführten oder durchzuführenden Sportgerichtsverfahren ergeben. Diese werden zwar veröffentlicht, aber gestundet.
„Damit tragen wir den Sorgen unserer Vereine Rechnung, denen ohne Spiele und Wettkämpfe die Einnahmen wegbrechen, wobei die fixen Kosten weiterlaufen“, erklärt Vizepräsident Finanzen Peter Wolf die Entscheidung des Präsidiums.
Eine Neubewertung der Lage für den Spielbetrieb und das Wettkampfwesen erfolgt durch die Task Force des FLVW täglich. Bei Fragen und Problemen können sich die westfälischen Vereine direkt an die Task Force des FLVW wenden: post(at)flvw.de. Darüber hinaus finden sich alle aktuelle Entwicklungen zum Thema und FAQs auf der Themenseite Corona aktuell.
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- Geschrieben von Volker Rabiega
Um die Vereine aus dem Verbandsgebiet weiterhin zu unterstützen, bietet der FLVW die geplanten Seminare zu den Themen Kunstrasen und Flutlicht nun als Online-Seminare an.
Lumosa Flutlicht-Seminare
1. April um 9.30 Uhr und um 18 Uhr
Polytan Kunstrasen-Seminar zum Thema Pflege
2. April um 18 Uhr
An den Online-Seminaren teilzunehmen ist ganz einfach: Vor Beginn der Veranstaltung wird ein Link zum Einloggen in das Online-Seminar per E-Mail zugesendet. Über den Bildschirm ist dann die Präsentation zu sehen und der Referent zu hören, über eine Chatfunktion sowie das Mikrofon können wie gewohnt auch eigene Fragen gestellt werden.
Anmeldungen sind ab sofort unter www.flvw-sportplatzwochen.de möglich.
Bei Rückfragen steht das Team der FLVW Marketing GmbH gerne unter 02307/92492-12 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.
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- Geschrieben von Matthias Bock
Die Gefahren einer Coronavirus-Infektion haben den Spielbetrieb im Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) seit vergangenem Freitag vorerst auf Eis gelegt. Bis mindestens zum 19. April ruht der Ball in allen Amateurspielklassen. Wie und ob der Ligabetrieb danach fortgesetzt werden kann, ist derzeit noch völlig offen.
„Eine Prognose zum jetzigen Zeitpunkt wäre absolut unseriös“, sagt Manfred Schnieders. Bei dem für den Amateurfußball zuständigen Vizepräsidenten steht das Telefon seit der verordneten Fußballpause kaum still. Nachrichten und E-Mails häufen sich in den Postfächern der Verbandsfunktionäre.
„Wir alle können absolut nachvollziehen, dass Vereine, Fans und Medien wissen wollen, wie mögliche Szenarien aussehen könnten. Was ich sagen kann: Wir denken in alle Richtungen. Was wir nicht sagen können, ist, wie sich die Coronavirus-Situation weiter entwickelt“, kann und will Reinhold Spohn keine Wasserstandsmeldungen abgeben. Für den Vorsitzenden des Verbands-Fußball-Ausschusses (VFA) steht wie für alle Verantwortungsträgerinnen und -träger des FLVW die Gesundheit an erster Stelle.
"Danke für Verständnis und Solidarität"
„Gerade Amateurvereine haben mit finanziellen Einbußen zu kämpfen. Auch hier geht es – natürlich in weitaus geringerem Maße als in den Profiligen – um Eintrittsgelder, Einnahmen durch den Verkauf von Speisen und Getränken sowie Werbeerlöse. Wir nehmen die Sorgen sehr ernst, können aber in keiner Weise absehen, wie und ob der Spielbetrieb fortgesetzt werden kann“, bittet Schnieders Vereine und Öffentlichkeit um Verständnis.
Wie alle Bereiche des öffentlichen Lebens ist auch der Sport in Westfalen an die Weisungen und Anordnungen von Politik und Behörden gebunden. „Diese unterstützen wir vollumfänglich – bei der Verlangsamung der Ansteckungen geht es um eine gesellschaftliche Aufgabe, zu der die Leichtathletik und der Fußball im FLVW ihren Beitrag leisten. An dieser Stelle bedanken wir uns bei all unseren Sportlerinnen und Sportlern für ihre Geduld und ihre Solidarität. Der Fußball und die Leichtathletik stehen zusammen – in so einer schwierigen Situation ist das bemerkenswert“, bekräftigt FLVW-Präsident Gundolf Walaschewski.