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- Geschrieben von Michael Persch
Am Donnerstag den 07.06.2012 fand auf dem Sportplatz Wörthstr. (Fichte Hagen), die Ü-40 Stadtmeisterschaft statt.
Viertelfinale:
Boele-Kabel - SpVg Hagen 1911 5:1 Fichte Hagen - TSV Hagen 1860 3:0
Westfalia Hagen - SV Hohenlimburg 1910 2:0 SG Boelerheide - Fortuna Hagen 7:6 nach Neunmeterschießen
Halbfinale:
Boele-Kabel - Fichte Hagen 0:5 Westfalia Hagen - SG Boelerheide 5:2 nach Neunmeterschießen
Spiel um Platz 3:
Boele-Kabel - SG Boelerheide 3:1 nach Neunmeterschießen
Finale:
Fichte Hagen - Westfalia Hagen 2:0
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Am Donnerstag dem 07.06. finden die diesjährigen Endspiele um den Krombacher Kreispokal statt.
Austragungsort ist die Bezirsportanlage in Haspe.
Folgende Begegnungen werden an diesem Tag ausgetragen:
Frauen:
12:00 Uhr Eintracht Hohenlimburg - SF Westfalia Hagen
Herren:
Spiel um Platz drei:
14:00 Uhr TSV Fichte Hagen - TuS Wengern
Endspiel:
16:00 Uhr FSV Gevelsberg - SpVg Hagen 1911
Wir wünschen allen Mannschaften viel Erfolg.
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Der Kreisvorstand des Fußballkreises 13 gratuliert den ersten Mannschaften des TuS Ennepetal und der TSG Sprockhövel zum Aufstieg in die Oberliga Westfalen und SV Hohenlimburg 1910 zum Aufstieg in die Westfalenliga.
SW Breckerfeld hat den Aufstieg in die Bezirksliga erreicht.
Wir wünschen den Vereinen, dass die sportlichen Ziele in der neue Saison erreicht werden.
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Der DFB hat u. a. eine Änderung der DFB-Spielordnung (§ 16) veröffentlicht und hat noch mal eine klarstellende Information zu den Entschädigungsregelungen bei Vereinswechseln von Amateuren im Falle der Nicht-Zustimmung des abgebenden Vereins wie folgt mitgeteilt:
Es wurde eine Anpassung der Entschädigungsbeträge beschlossen, die zum 1. Juli 2012 in Kraft tritt. Die in § 16 Nr. 3.2.1 der DFB-Spielordnung angepassten Beträge gelten bereits für alle Vereinswechsel von Amateuren im Hinblick auf die kommende Spielzeit 2012/2013.
Dies ergibt sich daraus, dass bei Abmeldung zum 30.6. und Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis bis zum 31.8. gemäß § 16 Nr. 3. der DFB-Spielordnung eine Spielberechtigung für Pflichtspiele frühestens zum 1.7. erteilt werden kann.
Des Weiteren geben wir gerne noch an dieser Stelle einen Hinweis zum neuen § 11 der WFLV-Spielordnung in dem in Ziffer 11 folgender Satz aus der alten Fassung nicht mehr auftaucht und somit nicht mehr berücksichtigt werden darf:
„Ausgenommen sind die Spieler einer höheren Mannschaft, die mindestens vier Wochen vor dem viertletzten Punktespiel der unteren Mannschaft in der höheren Mannschaft nicht mehr zum Einsatz gekommen sind."
Weitere Informationen gibt es in der Offiziellen Mitteilung des DFB.
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Der Verbands-Fußball-Ausschuss (VFA) des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) hat die Zusammensetzung der neuen überkreislichen Spielklassen vorgelegt. Nach derzeitigem Stand gibt es vier mögliche Varianten mit je unterschiedlichen Prämissen zur Eingruppierung der Vereine in die jeweiligen Ligen.
Im Rahmen der Spielklassenstrukturreform wird zum Abschluss der laufenden Saison 2011/12 die NRW-Liga aufgelöst und die Oberliga Westfalen als höchste Klasse des westfälischen Verbandes (wieder) eingeführt. Weiterhin sieht die Reform die Reduzierung der Landes- und Bezirksligen vor. Ab der kommenden Saison werden je 18 Vereine in den zwölf Bezirksliga-Staffeln spielen, in den vier Landesligen treten je 16 Mannschaften an. Ebenfalls je 16 Vereine spielen in den beiden Westfalenliga-Staffeln, die Oberliga Westfalen startet mit insgesamt 18 Mannschaften.
Entscheidend für die Eingruppierung sind die Qualifikations-Ergebnisse der westfälischen NRW-Ligisten Sportfreunde Siegen und VfB Hüls sowie der beiden Meister der Westfalenligen für die Regionalliga West: Vorausgesetzt, die Sportfreunde lösen als derzeit Tabellenzweiter der NRW-Liga das Ticket zum direkten Aufstieg in die Regionalliga West und der VfB Hüls beendet die Runde als einziger westfälischer Verein auf einem Relegationsplatz, ergeben sich vier mögliche Varianten zur Eingruppierung der Mannschaften in die jeweiligen Ligen.
Ausführliche Informationen stehen unter www.flvw.de.
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Viele Vereine haben die neue Fassung des ehemaligen 3-Stufen-Planes zum SR-Soll scheinbar überlesen.
Hier noch einmal die Information:
Die Ständige Konferenz hat am 17.12.2011 eine Umfangreiche Neufassung des Drei-Stufen-Plan beschlossen. Aus 3 Stufen wurden zwei.
Diese Neufassung hat zur Folge dass die Untersollbestrafung erheblich angehoben wurde. Statt bisher 150 € pro fehlendem Schiedsrichter/Jahr wird demnächst ein Betrag von 250 € fällig. Im Gegenzug bekommen die Vereine für jeden überzähligen SR ein Bonus von 50 € pro SR/Jahr in Bar oder in Sachleistungen.
Um den Strafgeldern zu entgehen, haben die Klubs bisher heftig mit Handgeldern um Unparteiische geworben. Dem schiebt der Verband nun einen Riegel vor. Künftig wird jeder SR 3 Jahre zum SOLL seines Ursprungsvereins gezählt. Er kann in dieser Zeit durchaus den Verein wechseln, zählt aber nicht für diesen Verein. Damit soll das jährliche Wechseln unterbunden werden. Über Ausnahmen dieser Regel entscheidet der Schiedsrichterausschuss.
Neu ist auch, dass sich Vereine in der Stufe 2 vom Turnierverbot freikaufen können.
Die Neufassung ist mit Veröffentlichung in der OM 01/12 Wirkung in Kraft gesetzt.