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Geschrieben von FLVW Kreis 13
Der Verbands-Fußball-Ausschuss (VFA) und der Verbands-Jugend-Ausschuss (VJA) des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) haben die Coronaregeln für den Spielbetrieb angepasst. Ab Montag, 28. März werden keine Spiele mehr aufgrund von infizierten Spieler*innen abgesagt. Damit reagiert der Verband auf die aktuelle Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW (gültig seit 19. März), die keine Einschränkungen mehr für den Sportbetrieb im Freien vorsieht.
Bislang genügte der Nachweis über drei infizierte Spieler*innen, um eine Partie von der Staffelleitung absagen zu lassen. Dies ist ab kommender Woche nicht mehr möglich. „Aktive haben mit Gültigkeit der neuen Coronaschutzverordnung wieder uneingeschränkten Zugang zum Sporttreiben im Freien. Wir sehen deshalb keine weitere Notwendigkeit mehr, Spiele wegen Coronafällen abzusagen“, sagt Manfred Schnieders. Der FLVW-Vizepräsident Amateurfußball betont aber auch, dass es Ausnahmen gäbe, zum Beispiel wenn ein Großteil der Mannschaft infiziert sei.
Weiterlesen: KEINE SPIELABSAGEN MEHR AUFGRUND VON CORONAFÄLLEN (24.03.2022)
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Geschrieben von Detlef Kirsch
Bis auf weiteres vertritt Detlef Kirsch die Staffeln A2 und B2 von Dietmar Achtert.
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Geschrieben von Peter Alexander
Unter den Augen des Bundestagsabgeordneten Timo Schisanowski, dem Hasper Bezirksbürgermeister Wisotzki und dem Kreisvorsitzenden Peter Alexander fand gestern das Hasper Derby zwischen SG BW Haspe und Hasper SV statt.
Der Kreisvorsitzende Peter Alexander überbrachte einen Ball für das Derby und lobte das freundschaftliche Miteinander der Hasper Vereine.
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Geschrieben von FLVW Kreis 13
Altherren Hagen:
12.03.2022 in der Sporthalle Käthe-Kollwitz (Liebigstr. 6; 58095 Hagen)
11:00 Uhr FC Hellas/Makedonikos Hagen - SSV Hagen II (KL C)
11:55 Uhr TuRa Hagen - SG BW Haspe (KL D)
12:50 Uhr SV Fortuna Hagen II - TSV 1860 Hagen (KL C)
13:45 Uhr SC Berchum/Garenfeld - SV Fortuna Hagen (KL B)
14:40 Uhr RSV Selbecke - DJK SG Hagen (KL D)
15:35 Uhr SV Hohenlimburg 1910 - SpVg Hagen 11 II (KL A)
Info zum Spieltag am 19.03.2022: Aufgrund der Umfunktionierung der Karl-Adam-Sporthalle zur Flüchtlingsunterkunft, aufgrund des Krieges in der Ukraine, wird der Spieltag in die Sporthalle Wehringhausen verlegt.
Altherren Ennepe-Ruhr:
12.03.2022 in der Sporthalle Oberwengern (Hoffmann-von-Fallersleben-Str. 28; 58300 Wetter (Ruhr))
13:30 Uhr SuS Volmarstein – TSG Herdecke (KL A)
14:25 Uhr SV Büttenberg – SG BW Vorhalle (KL A)
15:20 Uhr FC BW Voerde II – FC Wetter (KL B)
16:15 Uhr SG Zurstraße-Breckerfeld – SpVg Linderhausen II (KL B)
17:10 Uhr Hiddinghauser FV – TuS Ennepetal II (KL C)
18:05 Uhr RW Ennepetal-Rüggeberg – SpVg Linderhausen (KL B)
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Geschrieben von FLVW Kreis 13
Altherren Hagen:
05.03.2022 in der Sporthalle Boelerheide (Kapellenstr. 38; 58099 Hagen)
11:55 Uhr SV Fortuna Hagen II - SC Concordia Hagen (KL C)
12:50 Uhr SSV Hagen - FC Bosna Hagen (KL A)
13:45 Uhr TSV Dahl - Al Seddiq Hagen (KL B)
14:40 Uhr SV Hohenlimburg 1910 - SV Boele-Kabel (KL A)
15:35 Uhr Polonia Hagen - SpVg Hagen 1911 (KL A)
16:30 Uhr SG Westfalia/Kickers Hagen - SG Boelerheide (KL B)
16:30 Uhr SG Westfalia/Kickers Hagen II - DJK SG Hagen(KL D)
Info zum Spieltag am 19.03.2022: Aufgrund der Umfunktionierung der Karl-Adam-Sporthalle zur Flüchtlingsunterkunft, aufgrund des Krieges in der Ukraine, wird der Spieltag in die Sporthalle Wehringhausen verlegt.
Altherren Ennepe-Ruhr:
05.03.2022 in der Sporthalle Hasslinghausen (Geschwister-Scholl-Str. 12; 45549 Sprockhövel)
13:30 Uhr SuS Volmarstein – SG Obersprockhövel/Sprockhövel II (KL A)
14:25 Uhr TuS Esborn – FSV Gevelsberg (KL A)
15:20 Uhr FSV Gevelsberg II – SV Büttenberg (KL A)
16:15 Uhr TSG Herdecke II – RW Ennepetal-Rüggeberg (KL B)
17:10 Uhr FC Herdecke-Ende – SG dormakaba Ennepetal (KL C)
18:05 Uhr TSG Herdecke III – TuS Ennepetal II (KL C)
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Geschrieben von FLVW Kreis 13
Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB NRW) hat eine Orientierungshilfe zum Sportbetrieb erstellt und die wichtigsten Regelungen für den Vereins- und Breitensport zusammengefasst. Weitere Vereinfachungen für den Sport gelten ab dem 4. März (bis zum 19. März 2022) gemäß der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen.
Sport ist grundsätzlich mit 3G möglich
Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen. Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung. Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:
- Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
- Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.
Mit den neuen Regeln erlangen auch Ungeimpfte wieder einen einfachen Zugang zum Sport.
Zuschauerregelungen
Bis 1.000 Personen (drinnen und draußen):
- 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
- Es besteht Maskenpflicht. Ausnahme davon nur, wenn alle Zuschauer*innen 2G+ erfüllen.
- Bei mehr als 500 anwesenden oder teilnehmenden Personen darf die zusätzliche Auslastung nur 60% der über 500 Personen hinausgehenden Höchstkapazität der Sportanlage liegen. Die vorgenannten Zahlen umfassen Sportler*innen und Zuschauer*innen.
- Beschäftigte/Personal (Trainer, ÜL, Schiedsrichter, Sicherheitskräfte etc.) werden nicht mitgezählt.
- Wenn keine oder nicht ausreichend Sitzplätze vorhanden sind, dürfen Stehplätze besetzt werden.
Mehr als 1.000 Personen draußen:
- 2G+-Vorgaben müssen erfüllt werden.
- Es besteht Maskenpflicht.
- Die maximale Auslastung beträgt 75% der Höchstkapazität.
- Absolut sind maximal 25.000 Personen zugelassen.
Mehr als 1.000 Personen drinnen:
- 2G+-Vorgaben müssen erfüllt werden.
- Es besteht Maskenpflicht.
- Die maximale Auslastung beträgt 60 % der Höchstkapazität.
- Absolut sind maximal 6.000 Personen zugelassen.
Hinweise zu den Zuschaueregeln
- Unverändert entfällt die bei 2G+ zusätzlich zur Immunisierung notwendige Testung für alle Personen, die eine Booster-Impfung haben, siehe hierzu das »Merkblatt des Gesundheitsministeriums.
- Ausnahmen von den o. g. absoluten Obergrenzen können unter bestimmten Voraussetzungen von den zuständigen Behörden erteilt werden.
- Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten zwar als immunisiert und sind von den Anforderungen 3G/2G+ ausgenommen, sie werden aber mitgezählt.
- Freie Platzkapazitäten innerhalb der Veranstaltungsorte sind dafür zu nutzen, um angemessene Abstände zwischen teilnehmenden Personen, die nicht demselben Haushalt angehören, sicherzustellen.