Der DFB hat u. a. eine Änderung der DFB-Spielordnung (§ 16) veröffentlicht und hat noch mal eine klarstellende Information zu den Entschädigungsregelungen bei Vereinswechseln von Amateuren im Falle der Nicht-Zustimmung des abgebenden Vereins wie folgt mitgeteilt:
Es wurde eine Anpassung der Entschädigungsbeträge beschlossen, die zum 1. Juli 2012 in Kraft tritt. Die in § 16 Nr. 3.2.1 der DFB-Spielordnung angepassten Beträge gelten bereits für alle Vereinswechsel von Amateuren im Hinblick auf die kommende Spielzeit 2012/2013.
Dies ergibt sich daraus, dass bei Abmeldung zum 30.6. und Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis bis zum 31.8. gemäß § 16 Nr. 3. der DFB-Spielordnung eine Spielberechtigung für Pflichtspiele frühestens zum 1.7. erteilt werden kann.
Des Weiteren geben wir gerne noch an dieser Stelle einen Hinweis zum neuen § 11 der WFLV-Spielordnung in dem in Ziffer 11 folgender Satz aus der alten Fassung nicht mehr auftaucht und somit nicht mehr berücksichtigt werden darf:
„Ausgenommen sind die Spieler einer höheren Mannschaft, die mindestens vier Wochen vor dem viertletzten Punktespiel der unteren Mannschaft in der höheren Mannschaft nicht mehr zum Einsatz gekommen sind."
Weitere Informationen gibt es in der Offiziellen Mitteilung des DFB.