Ab dem 01.05.2011 gilt für Arbeitnehmer aus den EU-Ländern, die am 01.05.2004 der EU beigetreten sind, die Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Ab dem 01.05.2011 gilt für Arbeitnehmer aus den EU-Ländern, die am 01.05.2004 der EU beigetreten sind, die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Diese sind hierdurch den Arbeitnehmern aus den „alten“ EU-Staaten gleichgestellt. Für Vertragsspieler hat dies zur Folge, dass zur Erlangung einer Spielberechtigung als Vertragsspieler die Vorlage einer Arbeitserlaubnis nicht mehr erforderlich ist. Folgende Länder sind am 01.05.2004 der EU beigetreten:
• Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt nicht für rumänische und bulgarische Staatsangehörige. Diese benötigen weiterhin eine Arbeitserlaubnis.
Quelle: www.wflv.de