Es ist die Pflicht des Schiedsrichters, den Spielbericht nach Spielende auf der Sportanlage zu bearbeiten, die
Vereinsvertreter von den Eintragungen Kenntnis nehmen zu lassen und ihn freizugeben.
Es ist die Pflicht der Vereine, dem Schiedsrichter dafür einen PC oder Laptop zur Verfügung zu stellen.
Tablets, Handys usw. ersetzen keinen PC und werden bei entsprechender Meldung mit einem Ordnungsgeld
belegt.
Schiedsrichtern ist es gestattet, den Spielbericht nach Spielschluss auf der Sportanlage freiwillig und auf
eigene Verantwortung am eigenen Handy oder Tablet auszufüllen und freizugeben. Auch in diesem Fall muss
die Kenntnisnahme durch die Vereinsvertreter ermöglicht werden (z.B. durch Vorlesen oder Zeigen).
Wir bitten um Beachtung !!