Auszug vom 07.10.20 Maximal 150 Zuschauer bei Sportveranstaltungen
Das Betreten von Sport- oder Wettbewerbsanlagen ist für maximal 150 gleichzeitig anwesende Zuschauer zulässig, sofern geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz und zur Steuerung des Zutritts sichergestellt sind. Außerhalb von festen Sitzplätzen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. In geschlossenen Sport- und Wettbewerbsanlagen gilt auch an festen Sitzplätzen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.