Seit 13. März 2020 ruht der Spielbetrieb im Jugend und Amateurfußball und das Wettkampfwesen in der Leichtathletik. Nachfolgend hat der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) die Antworten auf die wichtigsten Fragen (FAQ) für Sie zusammengefasst. Warum erfolgte am 27. März die Aussetzung der Spiele „bis auf Weiteres“? In Absprache mit der Landesregierung NRW hatte der FLVW zunächst beschlossen, die Generalabsage bis zum Ende der Osterferien zu terminieren. Angesichts der dynamischen Entwicklung der Situation und des von der NRW-Regierung verhängten Kontaktverbots, hat das FLVW-Präsidium entschieden, die Aussetzung bis auf Weiteres zu verlängern und die Vereine 14 Tage vor Wiederaufnahme des Spiel- und Wettkampfbetriebes zu informieren.
Die Task Force des FLVW steht weiterhin in engem Austausch mit den Gesundheitsbehörden und Krisenstäben, um die Lage für den westfälischen Fußball und die Leichtathletik weiterhin täglich neu zu bewerten und weitergehende Entscheidungen mit Planungssicherheit für alle Beteiligten zu treffen.
Welche Spiele sind von der Maßnahme betroffen?
Alle offiziellen Liga- und Pokalspiele auf Verbands-, Bezirks- und Kreisebene. Die Regelung betrifft alle Spielklassen von der Oberliga-Westfalen bis in die Kreisliga – und zwar in allen Altersklassen bei Frauen und Männern, Juniorinnen und Junioren.
Werden die abgesetzten Spiele nachgeholt?
Natürlich will der FLVW alle Spiele der Saison 2019/2020 austragen. Aktuell überlegt der Verbands-Fußball-Ausschuss bzw. der Verbands-Jugend-Ausschuss zusammen mit der Task Force, wie jetzt abgesetzte Spiele nachgeholt werden können. Da auch der FLVW nicht weiß, wie sich die Lage rund um das Coronavirus weiter entwickelt, ist Stand jetzt allerdings eine Einschätzung zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs nicht möglich.
Betrifft die Absage auch Freundschaftsspiele bzw. Testspiele?
Ja. Neben den angesetzten Partien des regulären Spielbetriebs sind auch alle Freundschaftsspiele, Spielrunden und Turniere (sowohl in der Halle als auch auf dem Feld) von der Einstellung betroffen. Die Zielsetzung eines sportlichen Saisonabschlusses bleibt hiervon unberührt. Ein entsprechendes Konzept wird aktuell entwickelt.
Darf trotz der Aussetzung des Spielbetriebs trainiert werden?
Da alle öffentlichen und privaten Sportanlagen für den Publikumsverkehr gesperrt sind, kann auch kein Trainingsbetrieb im Amateurbereich stattfinden. Dieser Anordnung ist im Sinne der Bekämpfung des Coronavirus streng Folge zu leisten.
Um den Sportbetrieb aufrecht zu erhalten, finden vermehrt Trainingsprogramme per Videotelefonie statt. Ebenso stellen Vereine ihren Mitgliedern Übungsvideos – z.B. per Stream – zur Verfügung, um gezielt den Sportbetrieb unter Anleitung des Vereins in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Die Teilnahme an derartigen Online-Angeboten des eigenen Vereins ist für die Mitglieder versichert.
Individueller Sportbetrieb als gezielte Trainingsmaßnahme: Einzelunternehmungen von Mitgliedern, die in Abstimmung mit dem zuständigen Vereinstrainer in der ausgeübten Sparte individuell angeordnet sind, fallen auch weiterhin unter den Versicherungsschutz. Hierzu zählt z.B. die Vorbereitung auf eine Veranstaltung sowie das individuelle Sportprogramm von Leistungssportlern.
Welche Auswirkungen hat die Aussetzung auf die Talentförderung?
Auch die Talentsichtung und die Talentförderung sind betroffen. So hat der FLVW die internationale Jugendbegegnung in Bulgarien für die U16- und U17-Westfalenauswahl sowie sämtliche Lehrgangsmaßnahmen der Verbandsauswahlen der Junioren und Juniorinnen abgesagt. Gleiches gilt für den Trainingsbetrieb und sonstigen Maßnahmen der DFB-Stützpunkte.