Zum Zwecke der Flexibilisierung des Spielbetriebs tritt folgende Regelung zunächst nur für die Saison 2015/2016 mit Wirkung zum 01.07.2015 in Kraft:
1. Mannschaften können in den Kreisligen D (sofern gebildet) und C sowie in den Kreisligen der Frauen bis spätestens zum jeweiligen Meldeschluss des zuständigen Fußballkreises eine Mannschaft zur Teilnahme am Spielbetrieb im sog. „Norweger Modell“ mit 9 Spielern (einschließlich Torwart) melden oder eine bereits gemeldete Mannschaft für das Norweger Modell ummelden.
2. Mannschaften, die im „Norweger Modell“ gemeldet sind, nehmen am regulären Spielbetrieb teil, dürfen aber nur 9 Spieler gleichzeitig einsetzen.
3. Mannschaften, die gegen eine Mannschaft spielen, die zur Teilnahme im Norweger Modell angemeldet ist, dürfen in diesem Spiel ebenfalls nur mit 9 Spielern antreten.
4. Spiele im Norweger Modell finden auf Plätzen in Normalgröße statt. Alle anderen Regelungen bleiben hiervon unberührt, insbesondere auch die Bestimmungen zur Mindestzahl der Spieler und zum Auswechselkontingent.
5. Ein Wechsel zurück zur Teilnahme am Spielbetrieb mit 11 Spielern ist ausschließlich zum Beginn der nächsten Saison möglich; ein Wechsel zwischen den Teilnahmemodellen während der Saison ist nicht gestattet.
6. Mannschaften, die im Norweger Modell antreten, sind aufstiegsberechtigt. Steigen sie bei den Herren in die Kreisliga B bzw. bei den Frauen in die Kreisliga A oder Bezirksliga auf, ist dort aber eine Teilnahme nur mit normaler Spielerzahl möglich.
Die Wirkung des „Norweger Modells“ soll nach der Saison überprüft werden. Es besteht daher kein Anspruch darauf, in der folgenden Saison erneut mit reduzierter Spielerzahl anzutreten.