Info des FLVW
Der Verbands-Fußball-Ausschuss weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass die durch den VFA, VSA und VJA erstellte und veröffentlichte Hallenspielordnung Gültigkeit besitzt und entsprechend einzuhalten ist.
Abänderungen jeglicher Art sind nicht statthaft und dürfen von den zuständigen Stellen nicht genehmigt werden. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass z.B. in einer Verlängerung ein Sieger nicht durch "Sudden Death" ermittelt werden darf.
Wir bitten alle um Einhaltung der o.g. Ausführungen.
Wir wünschen schöne Feiertage und einen guten Start in das Jahr 2013!
Mit sportlichen Grüßen
Fussball- und Leichtathletik Verband Westfalen e.V.
Reinhold Spohn
Vorsitzender Verbands-Fußball-Ausschuss