In der letzten Zeit wurde verstärkt Kritik laut, die Bestimmungen zu Aus- und Einwechslungen, beziehungsweise Wiedereinwechslungen ausgewechselter Spieler seien im Kreis nicht eindeutig. Hierzu folgt eine Stellungnahme des Kreisschiedsrichterausschusses.
Konkret möchten wir hier zu folgender Passage aus der Westfalenpost vom 01.08.2019 Bezug nehmen:
„Unterschiedliche Auslegung - Bei den bisher ausgetragenen Spielen der Ruhrtalmeisterschaft gab es bezogen auf die Regel zur Einwechselung unterschiedliche Auslegungsvarianten der Schiedsrichter. Da besteht dringend Klärungsbedarf, sowohl bei der Anzahl der Spieler als auch bei der Frage ob ausgewechselte Spieler wieder eingewechselt werden dürfen. „Spätestens zum nächsten Jahr in Wengern muss da Klarheit her. Ich verstehe nicht, warum es hier nicht so läuft wie in den Vorjahren“, ärgerte sich nicht nur Uwe Hölterhoff, der „Erfinder“ der RTM. Bereits am Montag zeigte sich schon SuS-Trainer Ralf Gütschow vom Wechselverhalten der Wengeraner überrascht: „Ich wusste gar nicht, dass das jetzt möglich ist.“ In der Saisonvorbereitung, auch dazu zählt die RTM trotz des Turniercharakters, sollen möglichst viele Spieler eine Chance auf einen Einsatz haben, deshalb wären fünf oder sechs Wechsel sinnvoll“ (vgl. Westfalenpost).
Zunächst handelt es sich bei der RTM um ein Turnier, bei dem der Veranstalter die Turnierbestimmungen selbst festlegt. Liegt keine Turnierordnung oder liegen in der Turnierordnung keine Informationen für die Schiedsrichter vor, müssen diese sich an den geltenden Durchführungsbestimmungen orientieren.
Im Kreis gilt seit Jahren die Regelung, dass einmal ausgewechselte Spieler bei Freundschaftsspielen (und somit auch Vorbereitungsturnieren) nicht wiedereingesetzt werden dürfen. Der FLVW hat in den Durchführungsbestimmungen 2019/2020 für die überkreislichen Frauen- und Herren-Ligen des FLVW erstmals eine Wiedereinwechslung bei Turnieren und Freundschaftsspielen erlaubt. (vgl. Durchführungsbestimmungen FLVW).
Im Sinne einer möglichst einheitlichen Anwendung der Durchführungsbestimmung hat der Kreis entschieden, dass die Auswechselbestimmungen des Verbandes analog auch für den Kreis 13 Hagen/Ennepe-Ruhr gelten. Dies bedeutet konkret, dass bei Seniorenfreundschaftsspielen (auch bei Turnier- und Hallenspielen ohne entsprechende Regelung in der Turnierordnung) die Vereine wie bisher die Anzahl der Auswechselspieler unter sich absprechen und den Schiedsrichter vor Spielbeginn darüber informieren. Neu ist hingegen, dass ausgewechselte Spieler wiedereingewechselt werden dürfen. Andere Regelungen müssten gegebenenfalls in der Turnierordnung festgehalten werden.
Die o.g. Regelung gilt ab sofort. Die SR sind bereits darüber informiert.
Wir wünschen allen eine reibungslose Saisonvorbereitung und einen guten Start in die neue Spielzeit!