Liebe Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter,
bitte denkt an die Änderungen der Sonderbestimmungen zu Auswechslungen in dieser Saison, insbesondere auch in der Frauen-Bezirksliga.
Auszug aus den Durchführungsbestimmungen des Verbandes:
XII. Sonderbestimmungen
XII. Sonderbestimmungen
Gemäß § 45 (1) SpO/WDFV wird für die Frauen-Kreis- und Bezirksligen sowie der Herren-Kreisligen B – D festgelegt, dass hier bis zu drei Spieler/Spielerinnen beliebig ein- und ausgewechselt werden können. Dieses gilt nicht für Pokalspiele auf Kreisebene.
Euer KSA