Keine zahlenmäßige Beschränkung der Sporttreibenden in den Hallen oder auf den Plätzen, auch wird nicht mehr geschaut, ob es sich um Kontakt- oder kontaktfreien Sport handelt.
Als wichtigste Änderung ist herauszustellen, dass Sport in Hallen nur noch von Genesenen, Geimpften und Getesteten betrieben werden darf.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen.
Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.
Bei Getesteten dürfen die Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests max. 24!! Stunden alt sein.
Außer beim eigentlichen Sporttreiben gilt in geschlossenen Räumen weiterhin eine Maskenpflicht.
Im Außenbereich gilt die Maskenpflicht erst, wenn die Zahl von 2.500 Teilnehmern oder Zuschauern überschritten wird.
Für die Einhaltung dieser Regelungen - also auch die Überprüfung ob Nachweise über Impfung, Genesung oder Test vorliegen - sind die jeweiligen Verantwortlichen der Vereine und Organisationen vor Ort zuständig.
Hagen + Herdecke:
Alle Zuschauer müssen Geimpft, Genesen oder Getestet (max. 24!! Stunden alt) sein.