Änderung im Startrecht ab 01.01.2019: Verpflichtend ab der Altersklasse U14
Startpässe für alle Athleten/innen der Altersklasse U 14 (M/W 12/13) Jahrgang 2007/2006 werden auch auf Kreis-Ebene für die Teilnahmen an Kreismeisterschaften und Wettkämpfen ab dem 01.01.2019 verpflichtend.
Damit trägt der FLVW und der Kreis auch den einschlägigen Bestimmungen der DLO Rechnung und sorgt für Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung.
gez.
Heinz Westebbe
Vorsitzender VKLA