Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,
auf der VKLA-Tagung am 14.04.2018 berichtete Peter Westermann (Vizepräsident Leichtathletik) über die Bemühungen des DLV, eine einheitliche und zukunftssichere EDV-Lösung im Veranstaltungswesen zu entwickeln und weist in diesem Zusammenhang auch auf gegebenenfalls notwendige Veränderungen hin, die nach in Kraft treten der EU-Datenschutzgrundverordnung (25.05.2018) durchgeführt werden müssen. Er weist z.B. auf die Problematik bei Veranstaltungen, bei Neuaufnahmen in den Verein oder bei Startpassanträgen hin. Nach ausführlicher Diskussion ist festzuhalten, dass es einerseits nicht zu empfehlen ist, nichts zu tun, es andererseits aber auch nicht sinnvoll ist, in Hektik zu verfallen. Ein wichtiger Schritt wäre zunächst, dass bei Vereinsneuaufnahmen entsprechende dem Datenschutz gerecht werdende Formulierungen eingefügt werden und das in gleicher Weise bei Veranstaltungsausschreibungen und hier insbesondere bei Laufveranstaltungen verfahren werden sollte. Es ist darauf hinzuweisen, dass auch bei Vereinen, die keinen Datenschutzbeauftragten berufen müssen die Notwendigkeit besteht, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
Hilfen zum Umgang mit dem Datenschutz bietet u.a. der LSB auf seiner Homepage an.
Als Anlage sind beigefügt:
Datenschutz im Verein, Vorschlag Aufnahmeantrag SuS Olfen e.V Olfen, - Informationspflichten nach Art 13 und 14 DSGVO.doc und Datenschutz_Vereine_Mitglieder.
Heinz Westebbe